Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung hat schweren Stand
Klar abgelehnt wird der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) von der SVP und der FDP. Er weise in dieselbe Richtung wie die Initiative, bemängeln sie.
Warnung vor «Kontroll-Bürokratie»
Der Vorschlag benachteilige Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb, schaffe Rechtsunsicherheit und gefährde Arbeitsplätze, macht die FDP geltend. Bereits jetzt trügen Schweizer Unternehmen Verantwortung, investierten in Innovationen oder würden sich zu Menschenrechten oder Umweltstandards bekennen.
Die FDP erwartet vom Bundesrat nicht neue Belastungen für Unternehmen, sondern Entlastung, Rechtssicherheit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. In die gleiche Kerbe haut die SVP. Sie warnt zudem vor einer neuen «Kontroll-Bürokratie».
Auch der Verband der Schweizer Tech-Industrie, Swissmem, lehnt den Gegenvorschlag als Ganzes ab. Für ihn sei die zweite KVI ein erneuter grundlegender antikapitalistischer Angriff auf das bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftssystem. Swissmem kritisiert, dass sich der Bundesrat von den Initianten mit diesem Gegenvorschlag «vor den Wagen spannen und instrumentalisieren» lasse. Er wolle allen Branchen und Unternehmen zusätzliche Pflichten auferlegen, nehme damit schädliche Bürokratie in Kauf und schwäche so den Standort Schweiz.
Was ist eine Vernehmlassung?
Eine Vernehmlassung ist ein in der Schweiz für wichtige Vorhaben gesetzlich vorgeschriebenes, vorbereitendes Verfahren.
Wozu ist das gut? Bevor der Bundesrat oder eine parlamentarische Kommission dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf oder eine wichtige Verfassungsänderung vorlegt, wird der Entwurf veröffentlicht, um die Meinungen kantonaler, politischer und gesellschaftlicher Akteure einzuholen.
Wer darf sich äussern? Kantonsregierungen, politische Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Städte, Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise.
Was ist das Ziel? Es soll geprüft werden, wie gut ein Entwurf in der Praxis umsetzbar ist und ob er politisch mehrheitsfähig ist. Dies dient der Vorbereitung der politischen Willensbildung und soll helfen, allfällige Referenden zu verhindern.
Was passiert danach? Der Bundesrat wertet alle eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen aus, überarbeitet den Gesetzesentwurf gegebenenfalls und verfasst eine Botschaft zuhanden des eidgenössischen Parlaments.
Der branchenübergreifende Verband Swissholdings, der in der Schweiz ansässige multinationale Industrie- und Dienstleistungskonzerne vertritt, lehnt den Entwurf in der aktuellen Form ebenfalls ab. Letzterer gehe in mehreren zentralen Punkten weiter als die internationalen Standards. Die geplanten, erweiterten Haftungsbestimmungen etwa gingen «deutlich über den aktuellen europäischen Rechtsrahmen hinaus». So müssten Schweizer Muttergesellschaften für ihre Tochtergesellschaften weltweit haften.
Rohstoffhändler kaum betroffen
Nicht ganz so negativ beurteilt die Mitte den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf des Bundesrates. Sie unterstützt den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich in seiner Zielsetzung, jedoch nicht in seiner Ausgestaltung. Der Vorschlag schiesse in mehreren Punkten übers Ziel hinaus und schaffe neue Risiken, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Gegenvorschlag gehe zwar weniger weit als die Initiative selbst, dennoch fehle ihm die notwendige Ausgewogenheit zwischen Verantwortung, wirtschaftlicher Tragbarkeit und Rechtssicherheit.
Anders als der Mitte geht der SP der Vorschlag der Landesregierung zu wenig weit. Die Vorlage übernehme zentrale Elemente der europäischen Regelungen nur teilweise und weise in mehreren Bereichen Lücken auf. Dadurch drohe die Schweiz auch künftig hinter den internationalen Standards zurückzubleiben. Insbesondere bei den Haftungsbestimmungen und bei der Ausgestaltung der Aufsicht bestünden Defizite, so die SP.
Die GLP wünscht sich weitere Massnahmen des Bundes zur Unterstützung von KMU, wie beispielsweise eine temporäre Aufstockung bestehender Anlaufstellen oder Helpdesks für Fragen in der Einführungszeit.
Grosse Mühe bekunden SP, GLP und die Initianten mit dem Geltungsbereich. Die Schwellenwerte für die Unternehmen, die von der Initiative betroffen wären, seien zu hoch und würden nur einen Bruchteil aller Rohstoffhändler einschliessen, schrieb die Koalition für Konzernverantwortung.
Zweite Initiative dieser Art
Die Konzernverantwortungsinitiative ist bereits die zweite ihrer Art. Eine erste Konzernverantwortungsinitiative war 2020 an der Urne knapp gescheitert. Die für die neue Initiative verantwortliche Koalition kritisierte die daraufhin umgesetzten Gesetzesbestimmungen des 2022 in Kraft getretenen Gegenentwurfes mehrfach als ungenügend.
Im April des laufenden Jahres lehnte der Bundesrat auch die zweite Initiative ab, brachte jedoch einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Spezialgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung ins Spiel. Der Gegenvorschlag soll den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gewährleisten und gleichzeitig die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie den Verwaltungsaufwand und die Kosten senken.
Der Gegenvorschlag des Bundes zur Initiative «für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» oder Konzernverantwortungsinitiative zielt auf multinationale Unternehmen mit mindestens 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Franken ab. (sda)
