Bundesrat will Unfallleistungen für Opfer von sexueller Gewalt – nur eine Partei sagt Nein
Eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) soll sicherstellen, dass Gesundheitsschäden nach sexuellen Übergriffen einheitlich von der Versicherung übernommen werden.
Der Bundesrat rechnete mit Mehrkosten von 300'000 bis zu einer Million Franken pro Jahr, was zu einer Prämienerhöhung von 0,03 Prozent führen könnte. Anlass für die Reform war ein Urteil des Bundesgerichts vom Februar 2024. Anfang April hat der Bund dazu eine Vernehmlassung eröffnet.
Suva will rechtliche Lücke schliessen
Nach geltendem Recht gelten sexuelle Übergriffe an urteilsunfähigen Personen nicht als Unfall. Das Kriterium der «Unmittelbarkeit» sei nicht erfüllt, wenn ein Opfer während des Übergriffs bewusstlos ist. In der Folge mussten Unfallversicherer wie die Suva in solchen Fällen bisher keine Leistungen erbringen.
Die Suva hatte einen entsprechenden Fall bis vor Bundesgericht gezogen und begrüsst nun die geplante Gesetzesänderung, um diese Lücke zu schliessen. Da die neue Regelung Unfallversicherer von der Prüfung dieser Merkmale künftig befreien will.
Sofern ein sexueller Übergriff mit überwiegender Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat, zieht er die Leistungspflicht des Unfallversicherers automatisch nach sich. Laut Bund handelt es sich dabei um einen klar abgegrenzten Sonderfall, «der nicht unnötig in das System des Unfallversicherungsrechts eingreift».
Systemwidrige Speziallösung
Die SVP lehnte den Entwurf als «systemwidrige Speziallösung» ab. Sie befürchtet, dass der Leistungsausbau einen höheren Aufwand und mehr Kosten verursachen würde.
Anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen «überwiegenden Wahrscheinlichkeit» von über 50 Prozent fordert die SVP eine «stark überwiegende Wahrscheinlichkeit» von mehr als 75 Prozent. Zudem müsse für eine Leistungspflicht mindestens eine Strafanzeige vorliegen. Nach dem Willen des Bundesrates wären weder eine Anzeige noch ein Strafurteil nötig.
Die Partei verwies zudem darauf, dass ausländische Staatsangehörige überproportional häufig wegen sexueller Delikte verurteilt würden. Insbesondere bei Tätern aus dem Asylbereich könne die Versicherung kaum erfolgreich Rückgriff nehmen, da diese oft auf öffentliche Gelder angewiesen seien.
Stossende Rechtslücke
Die FDP, die Mitte, die Grünen, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Nichtregierungsorganisation Brava, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzt, begrüssen die geplante Gesetzesänderung. Die Vorlage schliesse eine bestehende Regelungslücke, wie die FDP in ihrer Stellungnahme schrieb. Sie beende eine Ungerechtigkeit, schrieben die Grünen.
Die Mitte bezeichnete die aktuelle Situation als «stossende Lücke im geltenden Recht». Es dürfe keinen Unterschied machen, ob eine Vergewaltigung bei Bewusstsein oder in einem widerstandsunfähigen Zustand erfolgt sei. Die SODK betonte, die Änderung trage zur Rechtsgleichheit bei und verbessere die Situation der Opfer.
Diese könnten den gesamten Leistungskatalog des UVG in Anspruch nehmen, etwa Pflegeleistungen oder Taggelder zum Ausgleich eines Erwerbsausfalls. Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention sei die Schweiz auch rechtlich verpflichtet, Betroffenen den Zugang zu Unterstützungsdiensten zu sichern, schrieb Brava.
Der Brava zufolge stellt die Vorlage eine Verbesserung für Betroffene von sexueller Gewalt dar, da sie nicht länger schlechtergestellt werden, wenn sie betäubt oder bewusstlos waren. (maw/sda)
