AKW-Abwärme in den Flüssen: Röstis Departement lockerte Regeln für Kernkraftwerke
AKW-Betreiber leiten das durch die Kühlung der Brennstäbe erwärmte Wasser in die Aare und den Rhein. Ab einer Flusstemperatur von 25 Grad war dies verboten. Dann hob das Bundesamt unter Albert Rösti die Obergrenze an, zum Unmut von Naturschützern. Das berichtet der Tages-Anzeiger.
Ende Juni mussten aufgrund der Hitzewelle die beiden Reaktoren des Kernkraftwerks Beznau vom Netz gehen. Der Grund: Die Aare wurde zu heiss, was das Ökosystem gefährden kann. Im Jahresdurchschnitt erwärmt das Kühlwasser des Kraftwerks die Aare um 0,7 bis 1 Grad.
Auch die Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen erwärmen durch ihr Kühlwasser die Schweizer Flüsse. Dies jedoch in geringerem Masse, da sie über Kühltürme einen grossen Teil der Abwärme in die Luft abgeben. Das Kraftwerk Leibstadt erwärmt den Rhein zwischen 0,01 und 0,022 Grad. Gösgen erwärmt die Aare weniger als 0,1 Grad. Die Betreiberin sagt gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dies sei «vernachlässigbar».
Naturschützer widersprechen. «Für die Fische sind Wassertemperaturen ab 25 Grad jenseits der Schmerzgrenze», meint David Bittner, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischereiverbands (SFV). Für Fische bestehe bei längeren Hitzewellen Todesgefahr.
«Derweil heizen die AKW-Betreiber die Gewässer weiterhin auf», so Bittner. Auch wenn es sich in absoluten Zahlen um scheinbare Kleinigkeiten handle, «gehe es um den berühmten Tropfen, welcher das Fass zum Überlaufen bringen kann».
Die Axpo, Aktionärin des Kraftwerks Leibstadt, ist anderer Meinung. Die Erwärmung des Rheins sei «faktisch nicht messbar» und habe «keinen Effekt auf das Gewässer», teilt sie dem «Tages-Anzeiger» auf Anfrage mit. Ausserdem würden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und kontrolliert.
Diese gesetzlichen Vorgaben hat das UVEK, unter Bundesrat Albert Rösti 2024 gelockert. Auch bei einer Wassertemperatur des Rheins von über 25 Grad darf Leibstadt Kühlwasser einleiten. Solange das Kraftwerk «alle Massnahmen nach Stand der Technik zur Reduktion des Wärmeeintrags» ergriffen hat. Das eingeleitete Kühlwasser darf dabei bis 33 Grad warm sein, zuvor galt eine Obergrenze von 30 Grad. Für die Temperatur des Rheins gibt es keine Obergrenze mehr. (nil)
