Erleichterte Stiefkindadoption: Ständerat weist Vorlage an Bundesrat zurück
Neue Regeln zur Adoption von Stiefkindern sollen nach dem Willen des Ständerates in einem breiteren Kontext betrachtet werden. Deshalb weist die kleine Kammer die Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption an den Bundesrat zurück.
Die Landesregierung muss somit erneut über die Bücher, falls der Nationalrat es der kleinen Kammer noch gleichtut. Ziel der Reform ist, dass Kinder von einem Wunschelternteil schneller adoptiert werden können.
Dem Entscheid für eine Rückweisung der Vorlage ging im Ständerat eine lebhafte Diskussion voraus. Von 26 Kantonen hätten nur fünf dem Entwurf ganz zugestimmt. Zehn hätten die Vorlage «integral abgelehnt», sagte Daniel Fässler (Mitte/AI) im Rat namens einer knappen Mehrheit der Rechtskommission (RK-S).
Dafür gebe es zwei Gründe: Erstens sei offen, ob die Reform das verfassungsmässige Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung nicht verletze; zweitens sei offen, ob die Vorlage im Zuge der Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht bereits überholt sei. Immerhin gehe es hierbei um «die Basis unseres schweizerischen Privatrechts», so der Innerrhoder Ständerat.
Interessen einzelner Kreise versus Vielfalt
Eine Minderheit aus Mitte-, FDP- und SVP-Vertretenden beantragte dem Rat, gar nicht auf die Vorlage einzutreten: «Diese Vorlage weist schwere materielle Mängel auf», sagte Beat Rieder (Mitte/VS). «Jede Person muss Zugang zu den Daten über ihre Abstammung haben.»
«Einzelne Kreise» würden hier ihre Anliegen durchdrücken wollen. Den Initianten des Gesetzes gehe es darum, im Ausland Leihmutterschafts- und fortpflanzungsmedizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, so Rieder weiter. Sie würden ihre persönlichen Interessen dem hier geltenden Recht vorziehen, «nur um ihr Verhalten nachträglich zu rechtfertigen».
Eine rot-grüne Minderheit im Rat beantragte derweil, die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen.
«Es geht um die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft. Die Gesellschaft verändert sich und das Recht folgt dieser Veränderung. Wenn wir eintreten, ist eine pragmatische Lösung da. Es geht um die Kinder. Für Kinder soll es keine Rolle spielen, wie sie aufwachsen, respektive in welche Konstellation sie hineingeboren werden», sagte Eva Herzog (SP/BS).
Bei Regenbogenfamilien fehle die rechtliche Absicherung für diese Wunschkinder, etwa im Todesfall eines rechtlichen Elternteils. «Wir haben hier die Gelegenheit, das pragmatisch zu lösen», sagte auch Tiana Angelina Moser (GLP/ZH).
Gesamtpaket gefordert
Mit der Rückweisung der Vorlage mit 23 gegen 20 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die kleine Kammer schliesslich der knappen Mehrheit der RK-S. Demnach soll die Landesregierung die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren und dem Parlament ein Gesamtpaket vorlegen.
Zudem fordert die RK-S ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der geplanten Änderungen, insbesondere zum Recht auf Kenntnis der Abstammung.
Folge der «Ehe für alle»
Ziel der Reform ist es, dass Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, von diesem Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind eine Folge der im Herbst 2021 durch das Volk angenommenen «Ehe für alle» und sollen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleichstellen.
Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss der adoptionswillige Wunschelternteil ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann der Adoptionsprozess starten.
Nationalrat will weitergehen
Der Bundesrat wollte betroffene Kinder mit den geplanten Änderungen im Zivilgesetzbuch bereits ab der Geburt rechtlich abgesichert haben. Demnach sollte zwar das einjährige Pflegeverhältnis zwischen Wunschelternteil und Kind als Adoptionsbedingung wegfallen. Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt hat, wollte die Landesregierung aber festhalten.
Nicht so der Nationalrat: In der Frühjahrssession strich die grosse Kammer die Voraussetzung eines seit drei Jahren bestehenden gemeinsamen Haushaltes für adoptionswillige Paare aus der Vorlage. Der Nationalrat will, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine «auf Dauer angestrebte Elternschaft» führt.
Zudem sollte nach dem Willen des Nationalrates ein Gesuch um eine erleichterte Stiefkindadoption bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden können. (sda)
