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Büsi-Entführung in Stein am Rhein: Jetzt meldet sich die Täterin

Kater Balu Entführung (cpf)
Büsi Balu mit seiner Entführerin.Bild: ch media/tele züri

Büsi-Entführung in Stein am Rhein: Jetzt meldet sich die Täterin

02.08.2025, 07:2802.08.2025, 14:17

In den vergangenen Wochen hat ein Verbrechen, das selbst den hartgesottensten Kriminellen die Haare zu Berge stehen lässt, das beschauliche Stein am Rhein erschüttert. Die Rede ist natürlich von einer Entführung – nein, DER Entführung – die Rhy-Brocki wurde um ihren geliebten Kater Balu gebracht.

Das weitere Geschehen hätte direkt aus den Federn Conan Doyles oder Christies entspringen können: Die Entführerin meldet sich mit gleich drei Bekennerschreiben. Tränen fliessen in der Brocki. Dann meldet sich wiederum die EIGENTLICHE Besitzerin Balus und erhebt Vorwürfe gegen die Brocki-Besitzerin. Ein waschechter Krimi.

Nun hat Tele Züri die Entführerin ausfindig gemacht und in ihrer Wohnung befragt. Sie sieht sich, entgegen der einschlägigen Berichterstattung, nicht als Entführerin, sondern «als Büsi-Mami». Sie habe das ja schliesslich für Balu getan; dass er doch auch einmal ein glückliches Büsi-Leben führen dürfe.

balu futter
Mit dieser «Gourmet-Tafel» verwöhnt die hinterlistige Kater-Schnapperin das Brocki-Büsi.Bild: ch media/tele züri

Und auch sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Brocki-Besitzerin. Diese habe Balu jeden Tag einfach vor die Tür gestellt, das arme Büsi habe sich jede Nacht ganz allein draussen durchschlagen müssen. Aber ist das wirklich ein glückliches Leben, wenn man entführt und im vierten Stock eines Wohngebäudes eingesperrt wird?

«Nein, entführt, eigentlich, joah, entführt, ja, also ich hätte es ihr eigentlich sagen können, aber das hätte ein Theater gegeben.»

Und von wegen eingesperrt: die Dame hat sich extra eine gepolsterte Tasche und eine lange Leine zugelegt, mit der sie mit Balu dann in den Park könne.

Der Beitrag von TeleZüri.Video: ch media

Doch ob es überhaupt so weit kommt, wird sich noch zeigen. Denn die rechtmässige Besitzerin Balus hat prompt Anzeige gegen die Katzen-Klauerin erhoben – wegen Diebstahls, nicht wegen Entführung. Sie sei aber bereit, ein Gespräch mit der Entführerin (oder in diesem Fall Diebin) über eine dauerhafte Lösung für Balu zu führen.

Fun Fact:
Das Schweizer Recht anerkennt zwar, dass Tiere keine Sachen (Dinge) sind, behandelt diese aber als solche (Art. 641a ZGB). Somit kann Balu rechtlich gesehen nicht entführt worden sein, zumal der Straftatbestand der Entführung (Art. 183 StGB) voraussetzt, dass es um einen Menschen geht.

(cpf)

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