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Bund will weniger Fluglärm in der Nacht am Flughafen Zürich

Swiss gibt ab Juni wieder mehr Schub. (Archiv)
Langstreckenflüge, die nach 23 Uhr starten, sollen deutlich höhere Gebühren bezahlen.Bild: KEYSTONE

Bund will weniger Fluglärm in der Nacht am Flughafen Zürich

10.12.2024, 13:1710.12.2024, 13:17
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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat Massnahmen ausgearbeitet, die zu einer nächtlichen Lärmreduktion am Flughafen Zürich führen sollen. So sollen etwa laute Langstreckenflüge, die nach 23 Uhr starten, deutlich höhere Gebühren bezahlen.

Die Massnahmen sind Teil des seit Dienstag öffentlich aufgelegten Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag mitteilte.

Die höheren Gebühren für laute Langstreckenflüge, die nach 23 Uhr starten, sollen die Fluggesellschaften dazu bewegen, Verspätungen zu reduzieren und leisere Flugzeuge der neusten Generation zu beschaffen.

Der vergangene Woche veröffentlichte Flughafenbericht der Zürcher Regierung zeigte ebenfalls auf, dass der Zürcher Fluglärm zunehmend Anwohnerinnen und Anwohner in der Nacht belästigt. Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI), ein Richtwert, um die Höchstzahl der beeinträchtigten Personen festzulegen, wurde 2023 überschritten.

Folge eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteil

Neu enthält das SIL-Objektblatt auch eine Verpflichtung des Flughafens, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs vorab für die Reduktion von Verspätungen zu verwenden. Die maximal planbaren Starts und Landungen dürfen erst erhöht werden, wenn die zulässigen Lärmemissionen eingehalten sind.

Der nun veröffentlichte Grundlagenbericht ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hiess Beschwerden gegen das Betriebsreglement des Flughafens Zürich gut. Das BAZL wurde beauftragt, die Nachtlärm- und Verspätungssituation insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23 Uhr bis 23.30 Uhr zu beurteilen.

Die Bevölkerung kann bis Ende Januar zum SIL-Objektblatt Stellung nehmen. Für Gemeinden, Planungsgruppen, Unternehmungen und Kantone gelten längere Fristen. Nach der Anhörung wertet das BAZL die Eingaben aus und legt das bereinigte Objektblatt dem Bundesrat zur Genehmigung vor. (sda)

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