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4 Dinge, die du zur Strafe von «Carlos» alias Brian wissen musst

4 Dinge, die du zur Strafe von Brian alias «Carlos» wissen musst

Der 24-jährige Brian K. alias «Carlos» wurde am Mittwoch vom Bezirksgericht Dielsdorf zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Was du jetzt zum Urteil wissen musst.
06.11.2019, 17:2807.11.2019, 13:30
helene obrist

Wie hat das Gericht entschieden?

Brian alias «Carlos» muss eine Therapie absolvieren. Das Zürcher Bezirksgericht hat ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung gegen Behörden und Beamten und Beschimpfung schuldig gesprochen. Der 24-jährige Kampfsportler wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Diese Strafe wird jedoch zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Brian bleibt bis mindestens zum 6. Mai 2020 in Sicherheitshaft.

Was war ausschlaggebend für das Urteil?

Es ist die höchste Strafe, die je gegen Brian ausgesprochen wurde. «Die Zeit der Jugendstrafen ist vorbei», so der Richter am Mittwoch. Brians Verhalten sei keine Folge von Justizfehlern, sondern er sei alleine verantwortlich dafür, so das Gericht.

Straferhöhend waren Brians Uneinsichtigkeit und seine Renitenz. Er sei bereits wegen diverser Delikte vorbestraft, mache aber im Gefängnis genau gleich weiter, so der Richter. Strafmildernd für Brian waren sein schwieriger Start in die schulische Laufbahn und die harte Behandlung hinter Gittern.

Die stationäre Therapie soll Brians Verhalten stoppen. Er befände sich derzeit in einer Abwärtsspirale, die es zu unterbrechen gelte, so das Gericht.

Was sprach gegen eine ordentliche Verwahrung?

Die Staatsanwaltschaft forderte ein härteres Strafmass für Brian. Sie forderte 7.5 Jahre Gefängnis und danach eine ordentliche Verwahrung. Die Verteidigung von Brian plädierte für eine einjährige Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht Dielsdorf entschied sich am Mittwoch für den Mittelweg.

Gemäss Gutachter gibt es aber eine «kleine Wahrscheinlichkeit», dass eine Therapie trotzdem anschlagen könnte. Deshalb kommt für den Richter eine Verwahrung nach Artikel 64, also Wegschliessen ohne Therapie, nicht in Frage. Es gebe eine kleine Möglichkeit, dass eine Therapie wirke, dann müsse man diese Chance packen. Sehr optimistisch ist der Richter jedoch nicht.

Ist das Urteil definitiv?

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Mit Material von sda

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