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Verwaltungsgericht lehnt Zürcher Basishilfe für Sans-Papiers ab

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Das Gericht verweigert die Basishilfe, die Strasse bietet keinen Schutz: Für Sans-Papiers bleibt oft nur das Ringen mit einer Existenz, die hinter Fenstern unsichtbar bleiben muss.Bild: www.imago-images.de

Verwaltungsgericht lehnt Zürcher Basishilfe für Sans-Papiers ab

Der zweite Anlauf der Stadt Zürich für eine Finanzhilfe an Sans-Papiers ist vor Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht hat eine Beschwerde des Gemeinderats abgewiesen, weil das Projekt gegen übergeordnetes Recht verstosse.
27.07.2026, 13:4327.07.2026, 13:44

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde des Zürcher Gemeinderats gegen die Aufhebung von zwei Pilotprojekten abgewiesen. Die städtische Legislative wollte eine Überbrückungshilfe für Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie eine wirtschaftliche Basishilfe für Ausländer mit Aufenthaltstitel etablieren. Beide Vorhaben sind laut Verwaltungsgericht nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar.

Das Gericht hielt in seinem am Montag publizierten Entscheid fest, dass die Gemeinden keine Kompetenz haben, eigene finanzielle Hilfen zur Existenzsicherung für ausländische Personengruppen zu schaffen. Das kantonale Sozialhilfegesetz sowie das Bundesrecht regeln die Ansprüche auf Sozialhilfe, Asylfürsorge und Nothilfe abschliessend.

Millionenkredite für zwei Pilotprojekte

Der Zürcher Gemeinderat hatte im April 2023 zwei Rahmenkredite bewilligt. Für die Überbrückungshilfe waren 2,4 Millionen Franken vorgesehen, für die Basishilfe 3,0 Millionen Franken. Die Auszahlung sollte über private Organisationen erfolgen. Damit sollten Menschen unterstützt werden, die aus Angst vor migrationsrechtlichen Folgen keine staatlichen Stellen aufsuchen.

Das Gericht stellte klar, dass es sich bei den geplanten Zahlungen um staatliche Mittel zur Existenzsicherung handelt. Die Vorhaben zielten darauf ab, die gesetzliche Existenzsicherung für bis zu sechs Monate umfassend zu ersetzen. Eine solche eigenmächtige Ausgestaltung des Fürsorgerechts stehe den Gemeinden nicht zu.

Bezüglich der Überbrückungshilfe für Sans-Papiers hielt das Gericht fest, dass ausreisepflichtigen Personen nach übergeordnetem Recht lediglich Nothilfe zusteht. Die geplante Auszahlung von Geldleistungen in Höhe der Asylfürsorge laufe dem Zweck des Migrationsrechts zuwider, da sie Anreize für den Verbleib im Land schaffe.

Auch bei der Basishilfe sah das Verwaltungsgericht eine gezielte Umgehung übergeordneter Bestimmungen. Diese Hilfe richtete sich an Ausländer mit Aufenthaltstitel, die aus Furcht vor dem Verlust ihrer Bewilligung keine Sozialhilfe beantragen. Sozialhilfebehörden sind gesetzlich verpflichtet, den Bezug von Sozialhilfe unaufgefordert an das Migrationsamt zu melden. Durch die Weitergabe städtischer Mittel über private Organisationen sollte diese Meldepflicht umgangen werden.

Zweiter Anlauf scheitert vor Gericht

Das Urteil bildet ein weiteres Kapitel in der jahrelangen politischen Auseinandersetzung um die wirtschaftliche Basishilfe. Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf der Stadt, eine solche finanzielle Unterstützung für mittellose Migranten aufzubauen. Ausgangspunkt war die Corona-Pandemie, während der sich in der Stadt Zürich vor Essensausgabestellen teils lange Schlangen bildeten.

Ein erstes Pilotprojekt der Stadt wurde gestoppt, nachdem die FDP Beschwerde beim Bezirksrat eingereicht hatte und dieser den Beschluss aufhob. Dass dieser Entscheid damals nicht gerichtlich überprüft wurde, lag an einer Panne: Die Stadt verpasste die Rekursfrist gegen den negativen Entscheid des Bezirksrats, weil der Brief zu spät zur Post gebracht worden war.

Im Jahr 2022 unternahmen SP, Grüne und AL einen neuen Anlauf im Gemeinderat. Nach der Zustimmung des Parlaments wurden die Vorlagen ausgearbeitet und 2023 beschlossen. Auch dieser zweite Versuch scheiterte nun jedoch an den Schranken des übergeordneten Rechts. Eine Option gibt es noch: Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (dab/sda)

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