Feuerverbot gilt im Kanton Zürich auch am 1. August
Das Feuerwerksverbot des Kantons gilt bis 200 Meter Abstand vom Wald, wie einer Mitteilung der Baudirektion vom Montag zu entnehmen ist. Das Verbot bleibe bis auf Weiteres in Kraft und werde erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen aufgehoben. Es gilt schon seit dem 26. Juni.
Feuer darf in Wald und in 50 Meter Abstand zum Wald ebenfalls nicht entfacht werden. Auch Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden. Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Sie müssen aber auf festem Untergrund stehen.
Polizei rückt wegen Grill aus
Fast alle Gemeinden im Kanton haben bereits weitergehende Verbote eingeführt. Das Benutzen eines Holzkohlegrills ist auch im eigenen Garten nicht mehr erlaubt. Auch gilt fast überall ein allgemeines Feuerwerksverbot.
In Winterthur hielten sich am Wochenende aber nicht alle an die Regeln: Die Stadtpolizei musste mehrfach wegen unerlaubten Grillierens und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausrücken, wie die Polizei am Montag mitteilte.
Einzelne Gemeinden im Unterland haben zwar noch kein allgemeines Feuerverbot, haben aber Höhenfeuer und Feuerwerk verboten. Noch gibt es Ausnahmen: Rifferswil im Knonauer Amt verweist auf seiner Website nur auf das kantonale Verbot. (dab/sda)
