Schweiz
Gesundheit

Uneinige Eltern bei Impfung des Kindes – Bundesgericht fällt Urteil

Eine Pflegefachfrau spritzt einem Kind eine Covid-19 Impfung, im Referenz-Impfzentrum des Kantons Zuerich beim Zentrum f
Die Mutter wollte, dass das Kind geimpft wird, der Vater war dagegen. Nun hat das Bundesgericht über den Fall entschieden.Bild: keystone

Bundesgericht entscheidet: Kind soll geimpft werden, auch wenn die Eltern uneinig sind

Ein siebenjähriges Mädchen wird gemäss dem schweizerischen Impfplan eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Eltern waren sich uneinig, so dass die Kesb entscheiden musste.
20.07.2026, 12:00

Die Mutter des Mädchens gelangte im Mai 2025 an die für sie zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Kanton Bern. Sie ersuchte darum, dass das Kind gemäss dem nationalen Impfplan die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten erhält.

Der getrennt von der Kindsmutter lebende Vater wollte das Mädchen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung nicht impfen lassen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Keine besonderen Umstände

Nun hat das Bundesgericht gemäss seiner Rechtsprechung entschieden, dass das Kind die Auffrischungsimpfung erhalten soll. Die Kesb habe zu Recht den entsprechenden Entscheid gefällt, wie dies bei einer elterlichen Pattsituation in dieser Frage vorgesehen sei.

Entgegen der Ansicht des Vaters würden keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, die zusätzliche Abklärungen erfordern würden. Das Mädchen habe den Impfstoff bereits dreimal erhalten und gut vertragen. Auch sei der Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen, weshalb dazu keine weiteren Überprüfungen notwendig seien. (Urteil 5A-649/2026 vom 10.7.2026) (leo/sda)

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27 Kommentare
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dh034u
20.07.2026 13:12registriert Januar 2026
Eltern die ihre Kinder nicht impfen handeln sehr fahrlässig.
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H.P. Liebling
20.07.2026 15:41registriert September 2018
Impfgegner sollten ein Fall für die KESB sein.
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Maurmer
20.07.2026 14:30registriert Juni 2021
Und jetzt bitte dieselbe Logik auch für den Fall, dass beide Eltern das verweigern anwenden. Es ist absolut sinnfrei nur in einer Pattsituation für das Kindswohl die Impfung zu „forcieren“ und Eltern die vorsätzliche Unterlassung zu erlauben, wenn sie beide einig sind!
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