Bundesgericht entscheidet: Kind soll geimpft werden, auch wenn die Eltern uneinig sind
Die Mutter des Mädchens gelangte im Mai 2025 an die für sie zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Kanton Bern. Sie ersuchte darum, dass das Kind gemäss dem nationalen Impfplan die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten erhält.
Der getrennt von der Kindsmutter lebende Vater wollte das Mädchen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung nicht impfen lassen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Keine besonderen Umstände
Nun hat das Bundesgericht gemäss seiner Rechtsprechung entschieden, dass das Kind die Auffrischungsimpfung erhalten soll. Die Kesb habe zu Recht den entsprechenden Entscheid gefällt, wie dies bei einer elterlichen Pattsituation in dieser Frage vorgesehen sei.
Entgegen der Ansicht des Vaters würden keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, die zusätzliche Abklärungen erfordern würden. Das Mädchen habe den Impfstoff bereits dreimal erhalten und gut vertragen. Auch sei der Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen, weshalb dazu keine weiteren Überprüfungen notwendig seien. (Urteil 5A-649/2026 vom 10.7.2026) (leo/sda)
