Mit feuchten Augen sass Marta (alle Namen geändert) am Montag im Gerichtssaal. Ganz offensichtlich wühlt sie der Tod ihres Gatten Robert immer noch auf. Marta hatte den Weg ins Badener Bezirksgericht aber vergebens auf sich genommen. Denn die Frau, die laut Staatsanwaltschaft für Roberts Tod verantwortlich ist, erschien nicht vor Gericht. Deshalb entschied Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, den Gerichtstermin auf Mitte August zu verschieben.
Der Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt. Passiert ist die Tragödie im Sommer 2017. Marta begab sich mit ihrem Mann ins Kantonsspital Baden, nachdem dieser zuvor beim Essen kurz das Bewusstsein verloren hatte.
Der Grund: 2003 hatte Robert einen Hirninfarkt erlitten, der nach den vorgenommenen ärztlichen Eingriffen unter anderem eine Schluckstörung zur Folge hatte. Aus diesem Grund bereitete Marta seither immer einfach zu kauendes Essen zu und beobachtete ihren Mann beim Essen.
Folglich wurde Robert bei seinem Eintritt ins Spital auch ein püriertes Nachtessen verabreicht. Doch am Folgetag wurde Robert ein nicht püriertes Frühstück und Mittagessen serviert. Zwar wurde ihm das Essen laut Anklageschrift in «mundgerechte Stücke» geschnitten, aber eine Überwachung der Essenseinnahme fand nicht statt. Nachdem Robert das Frühstück ohne Zwischenfall zu sich genommen hatte, kam es beim Mittagessen zum tragischen Vorfall. Unzerkautes Essen verstopfte den Rachenraum und die Atemwege und führte zum Ersticken von Robert.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die «erfahrene, diplomierte Pflegerin» hierfür die Verantwortung trägt. So habe es die Pflegerin unterlassen, den Pflegebedarf den Umständen der Schluckstörung anzupassen. «Hätte die Beschuldigte die Kostform überprüft und sichergestellt, dass er bei der Essenseinnahme überwacht wird, wäre Robert höchstwahrscheinlich nicht am Essen erstickt», heisst es in der Anklage.
Und: «Aus ihrem pflichtwidrigen Untätigbleiben kann der Beschuldigten derselbe Vorwurf gemacht werden, wie wenn sie die Tat durch aktives Tun begangen hätte.» Die Beschuldigte sei zu einer bedingten Geldstrafe von 41'600 Franken und einer Busse von 5000 Franken zu verurteilen. Ob es so weit kommt, wird die Verhandlung im August zeigen. (aargauerzeitung.ch)
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