«Ich schaue nicht zu, ich handle»: Opfer zeigte Zivilcourage und leidet bis heute
13 Schüsse fallen in der Nacht auf den 7. September 2024 in Baden. Einer davon trifft einen Mann von hinten oberhalb des Schulterblatts. Das Projektil durchdringt Hals und Kopf. Nur dank Notoperationen überlebt er. Am Bezirksgericht Baden schilderten am Dienstag das Opfer und der Beschuldigte, was damals passiert ist – und zeichneten völlig unterschiedliche Bilder.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem Schweizer – kurze blonde Haare, Mitte 30 – versuchten Mord vor. Er hatte in jener Nacht einen geladenen Revolver des Kalibers .38 bei sich. Nach einem Abend in einem Badener Lokal eskalierte die Situation am Lindenplatz.
Das Opfer schilderte vor Gericht einen Abend, an dem der Beschuldigte zunehmend aggressiv und misstrauisch gewirkt habe. Dieser habe den Eindruck gehabt, jemand wolle ihm schaden oder ihm etwas antun. «Es bestand aber zu keinem Zeitpunkt Gefahr», sagte das Opfer vor Gericht.
Den Beschuldigten habe er flüchtig gekannt. «Ich war gut drauf», sagte er. Er habe dem Beschuldigten nichts Schlechtes gewollt. Als dieser das Lokal verliess, ging er ihm nach. Der Grund: «Ich wusste, dass der Beschuldigte bewaffnet war.» Er habe Angst gehabt, dieser könnte jemanden verletzen. Der Beschuldigte sagt über sich selbst:
Zunächst habe er versucht, den Beschuldigten davon zu überzeugen, die Waffe zu entsorgen. Er habe verhindern wollen, dass jemand zu Schaden komme. Er bereue sein Verhalten nicht. «Ich würde ihm heute noch hinterhergehen.»
«Ich wollte verhindern, dass die Waffe verschwindet»
Am Lindenplatz sei die Situation schliesslich eskaliert. Der Beschuldigte wollte in ein Taxi steigen, der Mann hinderte ihn daran, zerrte ihn zweimal aus dem Fahrzeug. «Ich wollte, dass die Waffe sichergestellt wird und nicht einfach verschwindet.» Deshalb stellte sich der Mann vor das Auto und wählte den Notruf. Der Beschuldigte stieg aus und warf erst eine Bierdose in Richtung seines Rivalen.
Dann fielen plötzlich Schüsse. Das Opfer drehte sich weg. Dass er getroffen worden war, habe er zunächst gar nicht bemerkt. Voller Adrenalin sei er weggerannt, gestürzt, wieder aufgestanden und weitergerannt.
Die Folgen der Verletzungen beschäftigen ihn bis heute.
Vor Gericht schilderte er Nervenschäden, Lähmungserscheinungen und Einschränkungen im Alltag. Noch immer müsse er regelmässig Therapien besuchen und könne bis heute nicht arbeiten. Besonders belastend seien die Folgen einer Augenverletzung.
Neben den körperlichen Folgen sprach er auch über die psychischen Belastungen. Die Tat habe nicht nur sein Leben verändert, sondern auch das seiner Angehörigen. Seine Tochter habe ihn schwer verletzt im Spital sehen müssen.
Der Beschuldigte sagt, er hatte Todesangst
Der Beschuldigte schilderte die Nacht in vielen Teilen anders. Er erzählte von einer Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Fussball-Ultra. Nachdem sich die Situation zuerst geklärt zu haben schien, habe ihm dieser Haschisch schenken wollen, was er jedoch nicht angenommen habe.
Der andere sei deshalb beleidigt gewesen und habe deshalb «seine Leute mobilisiert, sie standen plötzlich zu zehnt da». Sie hätten ihn aggressiv angeschaut. Er habe befürchtet, zusammengeschlagen zu werden.
Der Mann hatte sogar die Bar gewechselt. Als er zurückkam, waren die Fussballfans weg. Trotzdem habe er sich bedroht gefühlt. «Die wussten, wo ich wohne.» So habe er die Waffe geholt. «Zur Abschreckung. Ich wollte niemanden verletzen», sagte er. In der Bar hat er dann dem späteren Opfer, das auch zur Fanszene gehöre und vor dem die Jüngeren Respekt hätten, von der Bedrohung erzählt. Und ihm die Waffe gezeigt – dieser befürchtete, dass der Mann jemanden verletzen könnte und wollte Zivilcourage zeigen. Ganz nach seinem Motto: «Ich schaue nicht zu, ich handle.»
Die Schüsse seien aus Todesangst gefallen. Er habe nicht gezielt auf das Opfer geschossen. Dieses habe ihm aber zuvor «mit voller Wucht auf die Brust geschlagen». An Teile des Geschehens könne er sich nicht mehr erinnern. Dass das Opfer schwer verletzt wurde, bereue er zutiefst.
Warum sich der Täter dermassen bedroht fühlte, könnte zumindest teilweise ein Gutachten erklären. In diesem ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, ADHS sowie Abhängigkeitserkrankungen im Zusammenhang mit Cannabis und Alkohol die Rede.
Der Psychiater erklärte, Menschen mit einer solchen Störung würden sozialen Situationen mitunter Bedeutungen zuschreiben, die andere nicht erkennen. Und machte ein Beispiel: «Wenn ich in eine Bar gehe, in der ich niemanden kenne, werde ich vielleicht schräg angeschaut – mein Gehirn kann das aber einordnen.» Dagegen könnten Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung andere Gedanken haben: «Die schauen mich an, weil die etwas planen, weil die gegen mich sind.»
Gleichzeitig hielt der Gutachter fest, dass der Beschuldigte grundsätzlich steuerungsfähig gewesen sei. Dass er während der Tat Munition geholt, die Waffe geladen und später mehrfach nachgeladen habe, spreche gegen einen völligen Kontrollverlust. Seine Schuldfähigkeit sei lediglich leicht eingeschränkt. Der Sachverständige empfahl eine stationäre therapeutische Massnahme. Ohne Behandlung bestehe ein hohes Rückfallrisiko.
Beschuldigter zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Die Verteidigerin erklärte dagegen, dass man stärker hätte darauf fokussieren müssen, wie es überhaupt zum Vorfall kam. Ihr Mandant sei provoziert, verfolgt und bedroht worden – das Opfer habe mit seinem Verhalten zur Eskalation beigetragen. Sie spricht von einer «Tat im Affekt» und beantragte eine sechsjährige Freiheitsstrafe.
Dem Beschuldigten wird im Kontext eines weiteren Vorfalls vorgeworfen, er habe Polizisten beleidigt und sich der Festnahme widersetzt. Er erklärte, er sei von den Beamten brutal zusammengeschlagen und mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht worden.
Das Bezirksgericht Baden folgte in grossen Teilen der Staatsanwaltschaft. Nach langer Diskussion, aber einstimmig kam es zum Schluss, dass es sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um eine versuchte Tötung handelt. «Ein absoluter Grenzfall», erklärte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Bei der Strafe spielt das eine untergeordnete Rolle, das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine Busse von 1000 Franken aus.
Die Gerichtspräsidentin betonte bei der Urteilseröffnung auch, dass das Opfer zwar, retrospektiv betrachtet, besser gleich die Polizei gerufen hätte, statt zu versuchen, einen bewaffneten Mann aufzuhalten. «Klar ist aber auch, dass er das Opfer ist und keine Schuld trägt.»
Vom Vorwurf der Drohung gegen Behörden wurde der Beschuldigte freigesprochen, dies war aber nur ein Nebenschauplatz. (schweizheute.ch)
