Die Idee ist einfach: Mithilfe der sogenannten Teleradiologie soll im Schweizer Gesundheitssystem viel Geld gespart werden. Statt dass wie bisher jedes Spital eine eigene Radiologieabteilung beschäftigt, die rund um die Uhr im Einsatz ist und in Minutenschnelle die Radiologiebilder von Notfallpatienten diagnostiziert, sollen nur noch grosse Spitäler einen 24-Stunden-Betrieb anbieten. Kleine Spitäler schicken in diesem System ausserhalb der Büroarbeitszeiten ihre Bilder an die Zentrumsspitäler, welche dann später eine Diagnose zurückschicken.
Diese Praxis hat sich in den letzten Jahren in der ganzen Schweiz durchgesetzt und wird in allen Grossregionen praktiziert. Damit wurden massiv Kosten eingespart. Doch einige Privatspitäler wie die Hirslandengruppe und Firmen wie Emergency Radiology Schueller, die entsprechende Services für Arztpraxen bereitstellt, nutzen das aus. Sie lassen CT-, MRI- und Röntgenbilder nicht mehr in der teuren Schweiz, sondern im viel günstigeren Deutschland, Frankreich oder gar Ungarn befunden. Das zeigen Recherchen von CH Media.
Brisant dabei: Die Unternehmen verrechnen die Tarife für die Diagnosen nach Schweizer Standard, müssen ihren im Ausland angestellten Ärzten aber nur einen Bruchteil eines Schweizer Arztlohns zahlen. So bleibt für die Teleradiologiefirmen am Ende des Tages ein beachtlicher Profit übrig. Hinter vorgehaltener Hand sprechen mehrere Radiologen von «einigen Exponenten, die sich nicht korrekt verhalten» und das Schweizer Gesundheitssystem ausnutzen würden.
Darauf angesprochen, verteidigen sich die internationalen Teleradiologiefirmen mit der Qualität, die bei ihnen genauso hoch sei wie bei Firmen mit nur Schweizer Mitarbeitern. «Alle unserer Radiologen sind gemäss der EU-Qualifikationsnachweisverordnung zur Berufsausübung in der Europäischen Union berechtigt und sind zudem in der Schweiz durch die Medizinalberufekommission des Bundesamts für Gesundheit approbiert», schreibt etwa die Firma Emergency Radiology Schueller.
Zu den Details des Geschäftsmodells wollte man sich auf Anfrage aber nicht äussern. Ähnlich zugeknöpft gibt sich auch die Privatspitalgruppe Hirslanden, welche in 2 von 17 Radiologie-Instituten externe Partner angestellt hat, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie auf internationale Teleradiologie setzen.
Illegal ist diese Praxis nicht, wie das Bundesamt für Gesundheit schreibt. Denn die internationale Teleradiologie ist rechtlich nicht geregelt. «Vom Strahlenschutzrecht her gibt es dafür keine Auflagen», sagt BAG-Mediensprecher Daniel Dauwalder.
Ein Blick auf die Praxis der Teleradiologiefirmen zeigt denn auch: Die Details werden je nach Firma ganz unterschiedlich gehandhabt, und vor allem bezüglich Datenschutz herrscht Unklarheit, was rechtlich überhaupt gilt. Nicht klar ist etwa, ob die sonst so streng regulierten Gesundheitsdaten von Schweizer Patienten ohne deren Zustimmung ins Ausland geschickt und ohne Patienteninformation aus dem Ausland beurteilt werden dürfen.
Denn es sieht sich keine Schweizer Behörde richtig für das Thema zuständig. «Die Datenschutzfragen der Spitäler fallen in die Zuständigkeit der Kantone, das heisst, der entsprechenden kantonalen Datenschutzbeauftragten», schreibt die Eidgenössische Datenschutzbehörde. Auf eine Anfrage dieser Zeitung bei der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau wird dort allerdings wieder auf die Eidgenössische Behörde zurückverwiesen, welche für alle Leistungserbringer ohne öffentlichen Leistungsauftrag zuständig sei.
Dabei fällt auf: Keine der Behörden hat eine klare Antwort, ob Patienten denn im Falle von internationaler Teleradiologie über die ausländische Befundung ihrer Daten informiert werden müssen – ausgesprochen werden nur Empfehlungen. Sebastian Schindera, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie, sagt dazu: «Das ist tatsächlich nicht so einfach zu beantworten. Die wenigsten Kantone haben bereits in ihren Gesetzen Telemedizin geregelt.» Sein Verband hat Mitgliedern deshalb die Weisung vorgegeben, transparent zu sein. «Es empfiehlt sich, Patientinnen und Patienten entsprechend zu informieren», sagt Schindera.
Wie viele Firmen in der Schweiz internationale Teleradiologie betreiben, weiss heute niemand. «Die Schweizerische Gesellschaft für Radiologie erhebt diesbezüglich keine Daten», schreibt der Verband. Und auch das BAG sowie die nationalen Datenschutzbehörden schreiben, dass sie keine Übersicht hätten. Das BAG verweist bezüglich teleradiologischer Befunde auf einen Leitfaden der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie, der einen Rahmen vorgeben soll.
Der mittlerweile fünf Jahre alte Leitfaden ist rechtlich allerdings nicht bindend und lässt Raum für Tricksereien. Bezüglich Informationspflicht gegenüber dem Patienten steht darin etwa: «Wenn die Befundung innerhalb einer Praxisgemeinschaft mit der gleichen Trägerschaft (…) stattfindet und dies für den Patienten offenkundig ist, entfällt die Informationspflicht.» Am Erstellen dieser Richtlinien hat ein Arzt mitgearbeitet, der selbst ein internationales Teleradiologie-Unternehmen mitgegründet hat.
Ob der Gesetzgeber und die Datenschutzbehörden in Zukunft genauer hinschauen, ist unklar. Eine bessere Regulierung wird aber seit langer Zeit gefordert. Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) schrieb schon im Jahr 2007 in weiser Voraussicht: «Eine Internationalisierung der Teleradiologie ist aus Gründen der Dienstleistungskosten und der Engpässe ausserhalb der normalen Arbeitszeit wahrscheinlich. Die KSR empfiehlt dem Gesetzgeber, die Qualitätsstandards und die erforderlichen sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu regeln.» Passiert ist seitdem offenbar nicht viel.
Wieviel Milliarden man wohl durch die Bekämpfung von Betrug bei Abrechnungen einsparen könnte?
- die Qualität stimmt
- der Datenschutz gewährleistet ist
- das eingesparte Geld den Patienten zu Gute kommt !