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Hunderte Osteopathen verlieren ihre Praxis

Osteopath Chloe wearing protective face mask treats a patient which also wears protective face mask, in Geneva, Switzerland, Monday, April 27, 2020. The Swiss authorities partly lifted the lockdown al ...
Patientin erhält eine osteopathische Behandlung am Nacken.Bild: KEYSTONE

Überregulierung bei Gesundheitsberufen: Hunderte Osteopathen verlieren ihre Praxis

Das neu geschaffene Gesetz für Gesundheitsberufe erfordert eine Berufsbewilligung. Die neue Regulierung wird krass unterschätzt. Ihre Umsetzung diskriminiert Hunderte Berufsleute. Vielen fehlt die Zukunftsperspektive.
27.01.2025, 13:46
Anna Wanner / ch media
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Die Zeit läuft Ende Woche ab: Die Tage, an denen Hunderte von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz regulär praktizieren dürfen, sind gezählt. Am 1. Februar erlaubt das neu geschaffene Gesetz für Gesundheitsberufe keinen Aufschub mehr. Wer dann keine Berufsausübungsbewilligung in der Tasche hat, verliert seine Praxis.

Das ist für viele Berufsleute genauso hart, wie es tönt. Und es entspricht wohl auch nicht der politischen Absicht des Gesetzes. Nach der Anerkennung des relativ neuen Gesundheitsberufs wollte das Parlament gewisse Standards festlegen, um Qualität und Patientensicherheit bei osteopathischen Behandlungen zu gewährleisten.

Daran hat niemand etwas auszusetzen. Kritisiert wird hingegen die Umsetzung: Die Messlatte für eine Zulassung wird derart hoch angesetzt, dass sie kaum jemand mehr erreichen kann – und wenn, dann nur mit hohem finanziellem und zeitlichem Zusatzaufwand.

Viele Osteopathen haben ein ausländisches Diplom

Um die Situation der Osteopathinnen zu verstehen, ist die Vorgeschichte wichtig: Osteopathie ist eine junge Disziplin, seit nicht einmal vierzig Jahren wird die Behandlung in der Schweiz angeboten. Es ist eine arzneimittelfreie, nichtinvasive Form der manuellen Medizin, die sich auf die Gesundheit des gesamten Körpers konzentriert und nicht nur auf den verletzten Teil. Seit 2006 wird der Beruf von den Kantonen anerkannt. Auf Hochschulniveau werden die ersten Osteopathen in der Schweiz erst seit 2014 ausgebildet, an der Hochschule für Gesundheit in Fribourg schliessen pro Jahr 26 Personen den Master-Studiengang ab. 2023 startete in Zürich der erste Studiengang der Deutschschweiz.

Das bedeutet umgekehrt: Die allermeisten Deutschschweizer Osteopathinnen und Osteopathen haben ihr Diplom im Ausland erworben.

Und deren Anerkennung führt nun zu Problemen. Seit 2020 ist das neue Gesetz in Kraft. Und seit dann ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) für die Anerkennung der Diplome zuständig. Das SRK erklärt zwar, es gebe zwei Wege, um mit einem ausländischen Diplom eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten: über eine Eignungsprüfung oder über eine Weiterbildung.

Das Rotkreuz-Logo im Zentrum fuer unbegleitete, minderjaehrige Asylbewerber (MNA), am 19. Maerz 2017 in Paradiso, Tessin.
Das Rote Kreuz Tessin betreut 65 Maedchen und Knaben im Alter von 12 und 18 J ...
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für die Anerkennung der Diplome zuständig.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Doch so einfach ist das nicht. Zur Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer über einen positiven Entscheid des SRK verfügt. Und dieser erfolgt höchst restriktiv. Vordergründig erklärt das SRK zwar, den Ausbildungsabschluss individuell zu prüfen. Aber es gibt eine schwerwiegende Ausnahme: «Die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, welche von ‹privaten Institutionen› angeboten wurden, ist grundsätzlich nicht möglich», wie das SRK schreibt. Zwingend sei zudem, «dass der ausländische Ausbildungsabschluss im Ausbildungsland berechtigt, den entsprechenden Beruf auszuüben».

Diese Restriktion schliesst Diplome aus Deutschland, Österreich, Holland, Belgien und Italien fast komplett aus, wie die Vereinigung der akademischen Osteopathen (VAOS) erklärt. «Dossiers aus diesen Staaten werden standardmässig abgelehnt. Schlimmer noch: Das SRK tritt gar nicht erst auf die Dossiers ein», sagt VAOS-Präsident Jesse de Groodt. Seit 2020 prozessieren ausgebildete Osteopathen gegen diese restriktive Handhabung. Ein mögliches Urteil kommt für 800 bis 1000 Berufsleute aber zu spät.

Zweierlei Mass für die gleiche Ausbildung

De Groodt hält die Herabsetzung ausländischer Diplome für perfide. «Ausländische Ausbildungen werden schlechtgeredet, obwohl sie in aller Regel gleichwertig sind, gleich lange dauern und darüber hinaus an Schulen absolviert wurden, die schon länger existieren als jene der Schweiz.» Dabei sei die Regel auch vor dem Hintergrund der Schweizer Ausbildung absurd. De Groodt gibt zu bedenken: «Viele Dozenten, die in der Schweiz die neuen Osteopathen ausbilden, haben ihr Diplom an jenen Schulen gemacht, die heute vom SRK nicht mehr anerkannt werden.»

Die gleiche Ausbildung wird heute mit zweierlei Mass gemessen. Dabei verlangen die Osteopathen eigentlich nur, was von der Behörde erwartet werden darf: eine faire Überprüfung der Gleichwertigkeit der Diplome sowie eine fair gestaltete Prüfung mit unabhängigen Juroren.

Wird ein Diplom vom SRK anerkannt, kann die Person auch über eine spezifische Weiterbildung die Berufsausübungsbewilligung erhalten. Dafür muss die Person allerdings viel Zeit und Geld investieren. Bis vor zwei Jahren waren auch Französischkenntnisse gefragt, da nur die Romandie eine Ausbildung anbot. Ein Kurs kostet rund 20'000 Franken und bedeutet viel Aufwand. Ob die ausgebildeten Osteopathen etwas hinzulernen, ist derweil nicht klar.

Kantone haben einen Hebel für kurzfristige Hilfe

Für viele gleicht die neue Regelung darum einem unmittelbaren Berufsverbot. Kurzfristig könnten nur die Kantone den Osteopathen einen Ausweg ermöglichen, indem sie ihnen erlauben, unter fachlicher Aufsicht und ohne eigene Berufsausübungsbewilligung zu arbeiten. Dafür müssten sich die Betroffenen einer zugelassenen Osteopathie-Praxis anschliessen, was beispielsweise im Kanton Zürich heute möglich ist.

Dadurch lassen sich Existenzen sichern. Patientinnen und Patienten dürfen weiterhin auf osteopathische Unterstützung hoffen. Und wer jetzt bereits höhere Prämien fürchtet, der kann weiterhin ruhig schlafen: Osteopathische Behandlungen können nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden.

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89 Kommentare
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El_Chorche
27.01.2025 15:19registriert März 2021
Wieviele Vermögensberater wohl ihre Zulassung verlören, wenn man deren Berufsstand genauso gut regulieren würde.
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jyperion
27.01.2025 14:35registriert März 2015
Naja, da es sich bei Osteopathie um eine komplementärmedizinische Disziplin handelt, die im vergleich zu anderen Verfahren näher an Pseudowissenschaft als an wirklich wissenschaftlich fundierter Komplementärmedizin ist, hält sich mein Bedauern da in Grenzen. Ist schliesslich auch der Grund, warum das nicht in der Grundversicherung enthalten ist.
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Randy Orton
27.01.2025 14:31registriert April 2016
In dem Artikel fehlt eine wichtige Info: Osteopathie ist eine alternativmedizinische und grösstenteils Humbugbehandlung. Es gibt nur eine sehr sehr dünne, fragliche und vermutliche Evidenzlage zu einzelnen Osteopathiemassnahmen betreffend Bewegungsapparat, alles andere ist einfach eine Geldmacherei wie die Homöopathie. Da können gut und gerne ein paar hundert Praxen mit ausländischen Alternativheilern schliessen.
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