Betäubt, vergewaltigt, gefilmt: Opferhilfen berichten von mehreren Fällen in der Schweiz
In Genf sitzt seit Ende Mai ein Mann in Untersuchungshaft, weil er seine Ehefrau jahrelang sediert, missbraucht und Videos davon im Netz geteilt haben soll. Überführt hat ihn die kanadische Investigativjournalistin Avery Haines, welche erstmals mit CH Media über den Fall gesprochen hat.
Recherchen von «Schweiz heute» zeigen: Schweizweit gibt es weitere bislang nicht bekannte Fälle, in denen Männer Frauen aus ihrem engsten Umfeld betäubt, vergewaltigt und teilweise gefilmt haben sollen. Das ergab eine Umfrage unter den Opferberatungsstellen.
Mehrere Missbrauchsfälle sind in der Zentralschweiz passiert. Die Opferhilfe Schwyz und Uri hält auf Anfrage fest: «Wir erinnern uns an insgesamt zwei Fälle in den letzten 12 Monaten, in denen Frauen wahrscheinlich sediert und danach missbraucht wurden und der mutmassliche Täter aus dem sehr engen Umfeld stammte.» Ein Fall sei zur Anzeige gebracht worden, der andere nicht. Und: In einem Fall waren Opfer und Täter in einer romantischen Beziehung.
In Luzern sind Fälle dieser Art ebenfalls bekannt. «Die Opfer berichten einerseits davon, dass sie von den Misshandlungen durch Hinweise aus ihrem engsten Umfeld oder durch digitale Spuren erfahren haben. Andererseits stützen sich die Opfer auf ihre eigene Körperwahrnehmung», sagt Edith Lang, Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. Zu den Warnzeichen gehören unter anderem extreme Müdigkeit oder Schmerzen im Unterleib.
Auch die Frauenberatung sexuelle Gewalt in Zürich hat bereits Betroffene betreut. Co-Leiterin Brigitte Kämpf sagte in einem früheren Interview mit dieser Zeitung, dass die Missbräuche nur entdeckt wurden, weil die Täter Videos davon erstellt hatten. Die Frauen selbst waren ahnungslos. «Die Opfer erfuhren von den Übergriffen, als sie von der Polizei als Auskunftsperson vorgeladen wurden», sagte Kämpf. Viele von ihnen hätten einen totalen Zusammenbruch erlitten. «Der Täter stammt meist aus dem nahen Umfeld – er ist also einer jener Menschen, denen man am meisten vertraut.»
Verdachtsfälle, die wohl nie belegt werden können
Nicht alle Fachstellen haben geantwortet und mehrere wiesen darauf hin, dass sie diesbezüglich keine Statistik führen. Andere, zum Beispiel die im Kanton Jura, gaben an, dass ihnen keine Fälle dieser Art bekannt seien. Fachleute gehen denn auch von einem grossen Dunkelfeld aus. Oder wie es Pia Allemann, Co-Geschäftsleiterin der BIF Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft in Zürich, ausdrückt: «Das ganze Thema ist eine riesige Blackbox.» Eine, die aufgrund der fehlenden Erinnerungen extrem schwierig zu rekonstruieren ist.
Regelmässig würden Frauen, welche wegen häuslicher Gewalt in Beratung sind, den Verdacht auf chemische Unterwerfung äussern: «Wir schätzen, dass dieses Thema etwa 12 bis 15 Mal pro Monat in unseren Beratungen auftaucht», sagt Allemann. Klientinnen beschreiben dabei Symptome wie Schmerzen im Unterleib oder Absenzen und erklären sich diese damit, dass ihr Partner oder Ex-Partner ihnen K.o.-Tropfen verabreicht haben könnte.
«Bei einigen kommt dieses Thema aber auch sehr viel später auf, wenn das Strafverfahren zu anderen Delikten längst abgeschlossen ist und die Klientin sich bewusst wird, dass da vermutlich mehr war», sagt Allemann. Gäbe es keine Videobeweise, sei zu einem solch späten Zeitpunkt eine strafrechtliche Aufarbeitung allerdings chancenlos.
Riesige Mengen an Daten führen zu langen Ermittlungen
Doch auch wenn Videomaterial vorhanden ist und ein dringender Tatverdacht besteht, sodass die Datenträger des mutmasslichen Täters durchsucht werden dürfen, kann es weitere Hürden geben: «Der Beschuldigte hat das Recht auf eine Siegelung der Dateien. Die Staatsanwaltschaft darf diese vorerst auch nicht sichten, sondern muss die Entsiegelung beantragen», sagt Donato Del Duca. Der Badener Rechtsanwalt ist spezialisiert auf Strafrecht und vertritt regelmässig Beschuldigte und Opfer sexueller Gewalt.
Das Verfahren könne sich dann über Monate hinziehen. Auch, weil nach der Entsiegelung oft nicht genügend Beamte zur Verfügung stehen, um die riesigen Mengen an Daten zu durchsuchen. Im Fall Untersiggenthal dauerte es von der Verhaftung des Beschuldigten bis zur Anklage knapp drei Jahre. Im Genfer Fall ist das Ende der Ermittlungen bislang nicht absehbar.
Ein Rentner aus Luzern und ein Arzt aus Zürich sitzen in U-Haft
Allein in den vergangenen Monaten sind in der Schweiz mehrere solche Fälle bekannt geworden, bei denen die Beweislast erdrückend ist. So stand Anfang diesen Monats ein 84-Jähriger in Luzern vor Gericht, weil er suchterkrankte, bis zu 60 Jahre jüngere Frauen sediert, missbraucht und dabei gefilmt haben soll. Im Sommer sorgte der Fall des ehemaligen Aargauer Grossrats aus Untersiggenthal für grosses Aufsehen. Kurz darauf wurde ein weiterer Missbrauchsfall mit Betäubungsmitteln wiederum im Kanton Aargau bekannt.
Ebenfalls für Schlagzeilen sorgte ein österreichischer Gastroenterologe, der in Zürich praktizierte. Seit diesem Sommer sitzt er in Untersuchungshaft, da ihm vorgeworfen wird, jahrzehntelang sedierte Patientinnen missbraucht und gefilmt zu haben. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, hätten sich bereits mehrere Dutzend Frauen bei der Staatsanwaltschaft Zürich deswegen gemeldet. Da diese Männer bislang nicht rechtskräftig verurteilt sind, gilt für sie die Unschuldsvermutung.
Investigativjournalistin Avery Haines stellte in den Foren fest, dass sich die Täter derart sicher fühlen, dass sie auf den Videos oftmals nicht mal ihr Gesicht verbergen. «Wir haben daher weniger ein Problem des Strafens, als ein Problem des Entdeckens solcher Taten», sagt Kriminologe Dirk Baier von der Universität Zürich. Aus der kriminologischen Forschung wisse man, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit wichtig für die Abschreckung sei. «Wenn Menschen damit rechnen müssen, dass sie nach Begehen von Straftaten überführt werden, verzichten sie eher darauf», so Baier. Lange war dies kaum der Fall.
Täter missbrauchen das Vertrauen von Frauen aus ihrem Umfeld
Im April ist das Projekt Medusa gestartet, an dem sich sieben Staaten beteiligen und das von Europol unterstützt wird. Bereits Ende Juni konnte die länderübergreifende Operation erste Erfolge vorweisen: 57 Täter waren zu dem Zeitpunkt schon verhaftet und mehr als 150 Opfer in Sicherheit gebracht worden.
Auf Anfrage teilt eine Sprecherin von Europol mit: «Bislang sind alle Täter, die wir gesehen haben, Männer. Es gibt kein eindeutiges Profil, das sich anhand von Alter, sozialer Schicht, Herkunft, Überzeugungen oder Beruf bestimmen lässt.» Allerdings würden sie eine Gemeinsamkeit aufweisen: «Sie missbrauchen Vertrauen. Ob gegenüber Partnerinnen, Familienangehörigen oder Kolleginnen und Kollegen – sie instrumentalisieren Beziehungen, um unsagbares Leid zu verursachen.» Es gehe dabei nicht nur um das Geschlecht, sondern auch um den Missbrauch von Macht.
Die Schweiz beteiligt sich nicht an der Aktion. Die Europol-Sprecherin hält allerdings fest, dass relevante Informationen im Rahmen dieser Ermittlungen mit allen nationalen Behörden geteilt würden – unabhängig davon, ob sie Teil des Projekts sind oder nicht. Ob die Schweizer Behörden bereits Hinweise erhalten haben, will sie nicht sagen. Und auch das Fedpol äussert sich dazu auf Anfrage nicht.
Internationale Zusammenarbeit ist zentral
Dabei wäre die internationale Zusammenarbeit bei dieser Art von Delikten enorm wichtig. «Die Täter sind international vernetzt, die Konsumenten des Videomaterials sind über die Welt verteilt – die dadurch entstehenden internationalen Beobachtungs- und Zugriffsmöglichkeiten muss man nutzen», sagt Kriminologe Dirk Baier.
Zusätzlich zur internationalen Zusammenarbeit der Behörden, seien aber auch Meldungen von verdächtigen Kanälen aus der Bevölkerung und die Verstärkung von «automatisierter, KI‑gestützter polizeilicher Beobachtung des Online-Raums» Chancen für die Verbrechensbekämpfung. Wünschenswert wäre zudem, dass Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen werden, sagt Baier und ergänzt: «Die Menschen müssen wissen, dass das Internet und Social Media keine rechtsfreien Räume sind und ihre Straftaten hier genauso entdeckt werden wie im realen Raum.» (schweizheute.ch)

