Häusliche Gewalt: Nationalrat will neuen Begriff im Strafgesetz
Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt soll der Begriff der Zwangskontrolle im Straf- und ins Zivilgesetzbuch verankert werden. Der Nationalrat stellt sich hinter eine Forderung aus der FDP-Fraktion.
Mit 128 gegen 65 Stimmen und mit zwei Enthaltungen nahm er am Dienstag eine Motion von Jacqueline de Quattro (FDP/VD) eingereichte Motion an. Vertreterinnen aller Fraktionen hatten den Vorstoss mit unterzeichnet. Die SVP sagte allerdings Nein dazu. Nun entscheidet der Ständerat darüber.
Häusliche Gewalt bedeute nicht nur Schläge und Verletzungen, führte Motionärin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) zur Motion aus. Gewalt beginne häufig mit Druck und Kontrolle, einer Kontrolle des Telefons, der Kontakte, der Kleidung. Der Anfang von Gewalt könnten auch Beleidigungen, Herabwürdigung oder soziale Isolation sein.
Besonders Kinder hätten unter einem solchen Klima der Angst in ihren Familien zu leiden. Gemäss der Motion würde sich künftig strafbar machen, wer psychischen Zwang auf jemanden ausübt und die betroffene Person so ihrer Autonomie beraubt.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Zwangskontrolle – also kontrollierende Verhaltensweisen in einer Beziehung – sei ein Problem, räumte auch Justizminister Beat Jans ein. Der Begriff sei aber weit gefasst und oft schwierig von nicht rechtswidrigen Beziehungsmustern abzugrenzen. Der Bundesrat wolle deshalb auf Schutz und Prävention setzen. (nil/sda)
