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Immobilien

Wohnungsknappheit: Zürich darf Business-Apartments einschränken

Stadt Zürich darf Business-Apartments einschränken

25.06.2026, 12:0025.06.2026, 12:15

Das Bundesgericht stützt die Stadt Zürich bei der Einschränkung von Business-Apartments. Vier Unternehmen haben erfolglos gegen eine Regel geklagt, die verhindern will, dass der Wohnraum verknappt wird.

Die Zürcher Stadtregierung und das Parlament wollen in Wohnquartieren eine Umgestaltung von ganzen Häusern zu anonymen Zweitwohnungen stoppen. Zweitwohnungen nicht an den Pflichtwohnanteil anzurechnen, verstosse nicht gegen Bundesrecht, entschieden die Lausanner Richter nun.

Das öffentliche Interesse siegt

Das Bundesprivatrecht gewähre den Gemeinden Raum für Massnahmen im öffentlichen Interesse, schreibt das Bundesgericht am Donnerstag in eimer Mitteilung zum Urteil. Business-Apartments sind möblierte Wohnungen, die in der Regel kurzzeitig und zu höheren Preisen vermietet werden, als im Quartier üblich ist. In Zürich sind diverse Firmen am Markt beteiligt.

Die Vorinstanz hatte festgehalten, dass bei der ausserordentlichen Wohnungsknappheit mit einem Leerwohnungsbestand von weniger als 0,1 Prozent in Zürich «langfristig vermietete Wohnungen an attraktiven Wohnlagen einer wohnpolitisch unerwünschte Verdrängung ausgesetzt sind». Die öffentlichen Interessen seien deshalb von grossen Gewicht.

Geklagt hatten vier Unternehmen, die Business-Apartments in Zürich betreiben. Einen Verstoss gegen deren Eigentumsgarantie oder die Wirtschaftsfreiheit, sieht das Bundesgericht aber nicht. «Für einen Eingriff in diese Grundrechte besteht ein zulässiges öffentliches Interesse», heisst es in der Mitteilung zum Urteil.

Thema seit 2009 auf der Agenda

Ein erster Vorstoss zum Thema war im Stadtparlament bereits 2009 eingereicht worden. Die Regel der Regierung genehmigte der Gemeinderat dann 2021. Die klagenden Unternehmen scheiterten vor drei Instanzen mit ihren Einwänden. Das Zürcher Verwaltungsgericht als zweite Instanz bestätigte, dass die Zürcher Lösung geeignet sei, um die angestrebten raumplanerischen und sozialpolitischen Ziele zu erreichen.

In Wohnzonen muss der verlangte Wohnanteilspflicht zwingend mit Erstwohnungen erfüllt werden. Ausserhalb dieses Wohnanteils sind derartige Nutzungen als Teil des Tourismusangebotes weiterhin zulässig. In Gebieten, wo der Pflichtwohnanteil niedrig ist, fällt die Einschränkung damit laut der Stadt Zürich gering aus.

Das Parlament wollte ursprünglich auch Hotels nicht mehr zum Wohnanteil zählen, genehmigte aber die Vorlage des Stadtrats, welche diesen Passus gestrichen hatte.

Airbnb-Initiative noch hängig

Ende 2025 zählte die Stadt Zürich 5320 Business-Apartments, die meisten in den Kreisen 1 und 4 in der Innenstadt. Der Wohnraum für die ständige Bevölkerung bleibt ein grosses Thema in Zürich: SP, Grüne und AL reichten eine Anti-Airbnb nach Luzerner Vorbild ein. Kern der Initiative ist eine Regelung, die es verbietet, Wohnungen an mehr als 90 Tagen pro Jahr kurzzeitig zu vermieten.

Der Stadtrat unterstützt die Ziele der Initiative, wie er im März mitteilte. Er will aber einen Gegenvorschlag ausarbeiten – auch um die Initiative mit der nun bestätigten Regelung abzustimmen. (sda)

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