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Neue EU-Regeln fürs Fliegen gelten für die Schweiz: Das ist neu

Auch die Schweiz betroffen: EU führt neue Regeln für Flüge ein – das willst du wissen

13.07.2026, 11:2913.07.2026, 11:29

Was ist neu?

Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue Fluggastrechte. Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zu Lasten von Konsumenten gehen.

The Airplane Air Force Two of US Vice-President JD Vance is departure, at the Army Airport in Emmen, after the Lake Lucerne Summit at the Buergenstock resort in Obbuergen, near Lucerne, Switzerland, M ...
Bei Flugreisen gibt es neue Rechte und Pflichten für Passagiere.Bild: keystone

Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen manche Extragebühren nicht mehr erheben.

Wie sieht es für die Schweiz aus?

Die revidierte Verordnung ist Teil des bestehenden Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweiz wird die Änderungen deshalb übernehmen müssen.

Formell muss die Europäische Kommission den Bund im Rahmen des entsprechenden gemischten Ausschusses über die Änderung informieren. Im Anschluss soll die Schweiz die Regeln übernehmen und anwenden.

Was gilt künftig bei Verspätungen?

Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.

Gestaffelt nach Entfernung sind es:

  • 250 Euro (bei bis zu 1'500 Kilometern Entfernung)
  • 400 Euro (bei bis zu 3'500 Kilometern Entfernung)
  • 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)

Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.

Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.

Welche neuen Regeln für Fluganbieter gibt es sonst noch?

Neu eingeführt wird unter anderem:

  • Beim Suchen: Fluganbieter müssen künftig standardmässig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen grossen Rucksack an Bord verzichten.
  • Bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
  • Bei Störungen: Künftig muss klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Ausserdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
  • Bei anderer Beförderung: Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt – bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
  • Bei schlechterer Klasse: Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss («Downgrade»), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
  • Bei «No-show»: Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt («No-show»), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen. Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.

Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.

Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:

  • Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen.
  • Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben.

(dab/sda/awp/dpa)

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73 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mooncat
13.07.2026 12:18registriert Dezember 2015
Als jemand, die sich schon mit dem Kundenservice diverser Airlines hat ärgern müssen: das tönt alles sehr gut.
Bin dann gespannt, wie sie es in der Praxis es schaffen, wieder maximal schwierig für die Passagiere zu machen, zu ihren Recht zu kommen.
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Urs Kipfert
13.07.2026 12:39registriert Februar 2019
Am meisten erstaunt mich diese Neuerung:
"Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt («No-show»), darf trotzdem den Rückflug nehmen."

Bisher verkauften Airlines Hin- und Rückflüge oft günstiger als zwei einzelne One-way-Tickets. Dadurch konnte es vorkommen, dass jemand nur den Rückflug nutzen wollte, weil dieser über ein Hin-und-Rückflugticket günstiger war als ein Einzelticket – nach den Tarifbedingungen war das aber häufig nicht erlaubt.

Ich bin deshalb gespannt, wie sich diese Änderung auf die Ticketpreise auswirken wird.
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Oban
13.07.2026 11:54registriert April 2020
Die Swiss wird sicher schon zig Ausreden bereit haben um wie bisher jegliche Ansprüche abzulehnen.
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