Das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige auf nationaler Ebene rückt einen Schritt näher: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat am Dienstag ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Änderung der Bundesverfassung zu erarbeiten.
Mit dem Ja der Ständeratskommission hat die parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Grüne/BS) die nächste Hürde geschafft. Der Entscheid fiel knapp mit 7 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Eine Mehrheit wolle dem Stimmrechtsalter 16 eine Chance geben, hiess es.
Es mache gerade in einer direkten Demokratie Sinn, die politische Teilnahme möglichst früh zu ermöglichen, argumentierte die Mehrheit. Die Jugendlichen würden beispielsweise von den Auswirkungen eines CO2-Gesetzes oder von der Ausgestaltung der Altersvorsorge stark und lange betroffen sein.
Aufgrund der demografischen Entwicklung liegt der Medianwert des Alters der Stimmberechtigten heute bei 57 Jahren. Das sei staatspolitisch bedenklich, finden die Befürworter eines Stimmrechtsalters 16.
Der Nationalrat hatte der Einführung des Stimmrechtsalters 16 im vergangenen Herbst mit 98 zu 85 Stimmen zugestimmt. Dafür waren die Grünen, die SP, die GLP und Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion.
Arslan hatte zuvor den Rat aufgefordert, die Gelegenheit zu nutzen, «Schweizer Geschichte zu schreiben». Das Abstimmungsresultat wurde im Saal mit Applaus quittiert. 2017 mit dem «alten» Parlament war das Anliegen im Nationalrat noch chancenlos gewesen.
Eine Minderheit der SPK-S lehnt das Anliegen weiterhin ab. Es sei grundsätzlich problematisch, wenn politische Rechte ausgeübt werden könnten, bevor das zivile Mündigkeitsalter erreicht sei, monieren sie.
Die Gegner der Idee wollen auch die Entwicklung in den Kantonen abwarten. Heute dürfen nur im Kanton Glarus junge Leute ab 16 abstimmen. Selbst wählen lassen können sie sich aber erst mit 18 Jahren.
In Neuenburg wurde das Stimmrechtsalter 16 dagegen im vergangenen Februar deutlich abgelehnt. Diskussionen zum Thema laufen aber auch in anderen Kantonen, etwa Bern, Luzern, Uri, Zürich oder Zug.
Die Nationalratskommission kann nun einen Entwurf ausarbeiten, Artikel 136 der Bundesverfassung zu ändern. Konkret soll im Absatz drei neu stehen: «Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, haben das aktive Wahl- und Stimmrecht.» Mit 16 Jahren könnte man dann zwar über Initiativen und Referenden abstimmen, diese aber nicht unterschreiben.
Bei einer Verfassungsänderung bräuchte es neben dem Ja des Parlaments zwingend eine Volksabstimmung. Für die definitive Einführung des Stimmrechtsalter 16 auf nationaler Ebene wäre das Volks- und das Ständemehr notwendig. (saw/sda)
Es sollte doch allen klar sein das man mit 16 noch in der Persönlichkeitsentwicklung ist. Da hat man jeden Monat eine andere Meinung, weil man immer mehr Erfahrung gewinnt und neues dazu lernt.
Vorallem wird man von der Politik ein Leben lang "begleitet" , da muss man das ganze nicht noch 2 Jahre nach vorne ziehen.
Sorgen macht mir die Manipulierbarkeit junger Menschen (nicht nur bis 16). Wenn sie plötzlich Haupt-Adressat für politische Propaganda zB im Netz werden, werden sich tatsächlich immer weniger Stimmbürger an der Realität orientieren. Aber eben, gilt das nur für Junge?
Gut ist das nicht meine Entscheidung.