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Justiz

«Wolfsrudel»-Prozess: Hauptangeklagter muss 8 Jahre ins Gefängnis

«Wolfsrudel»-Prozess: Hauptangeklagter muss 8 Jahre ins Gefängnis

11.06.2026, 14:1611.06.2026, 15:33

Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat die drei Hauptangeklagten im «Wolfsrudel»-Prozess zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 20-jährige Hauptangeklagte muss 8 Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der zweite junge Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach am Donnerstag gegen den dritten Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren aus.

Insgesamt fünf junge Männer im Alter zwischen 20 und 21 Jahren mussten sich vor dem Bezirksgericht im April und Mai für eine Vielzahl an Delikten, begangen zwischen Februar 2022 und Mai 2024, verantworten. Zwei weiteren Männern drohen bedingte Strafen.

Es ging unter anderem um die Sabotage von Glasfaserkabeln in Rheinfelden, in deren Folge Tausende Menschen offline waren. Angeklagt waren sie auch wegen des Legens eines Hemmschuhs auf Bahngeleise zwischen Möhlin und Rheinfelden - im Justizjargon Störung des öffentlichen Verkehrs genannt.

Adrenalinkick als ein Motiv

Die Staatsanwaltschaft warf den fünf damaligen Freunden ausserdem gewerblichen, bandenmässigen Diebstahl, mehrfache teils versuchte Brandstiftung sowie mehrfache versuchte Erpressung vor.

Als Motiv für die Delikte gaben die Beschuldigten den Adrenalinkick, die Bestätigung innerhalb der Gruppe sowie den Wunsch nach Freundschaft und Zugehörigkeit an. Sie nannten sich in ihrem Whatsapp-Chat «Wolfsrudel».

Für die drei Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von acht bis zu zehn Jahren. Ihre Verteidiger beantragten hingegen mit Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahren deutlich mildere Urteile. (sda)

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