Schweiz
Polizeirapport

Zürcher Justiz muss Rassismus-Vorwürfe gegen Polizei untersuchen

Stadtpolizei Zürich (Bild: Stapo Zürich)
Polizeirapport

Zürcher Justiz muss Rassismus-Vorwürfe gegen Polizei untersuchen

Das Bundesgericht will, dass die Zürcher Justiz Vorwürfe gegen die Stadtpolizei untersucht. Es hat zwei Beschwerden eines dunkelhäutigen Mannes teilweise gutgeheissen, der überzeugt ist, nur aus rassistischen Motiven auf seinem E-Roller angehalten worden zu sein. Dabei soll auch das N-Wort gefallen sein.
31.07.2026, 12:0031.07.2026, 13:53

Mit seiner Kritik an der Zürcher Stadtpolizei zog der Mann bis vor Bundesgericht, das ihm nun teilweise Recht gab, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Die Zürcher Justiz muss untersuchen, ob sich die Polizeimitarbeitenden strafbar machten.

Der Mann ist überzeugt, dass er in den Morgenstunden des 23. August 2023 nur aus rassistischen Gründen angehalten wurde, als er mit seinem E-Scooter in Zürich unterwegs war. Weil er sich nicht habe ausweisen wollen, hätten die Stadtpolizisten ihn in Handfesseln auf den Posten mitgenommen. Dabei hätten sie ihm das Telefon aus der Hand geschlagen und das N-Wort benutzt.

«Untenrum nackt» stehen lassen

Auf dem Posten sei ihm in gefesseltem Zustand das T-Shirt über den Kopf gezogen worden, so dass er nichts mehr habe sehen können. Die Polizisten hätten ihm dann die Hose runtergezogen, und weil er keine Unterhose getragen habe, hätten sie ihn «untenrum nackt» zehn bis zwanzig Minuten lang stehen lassen. Danach sei er einer Leibesvisitation unterzogen worden.

Er reichte eine Beschwerde gegen die Polizisten ein, allerdings trat das Zürcher Obergericht nicht auf diese ein. Behandelt wurde hingegen die Anzeige der Polizei gegen den E-Scooter-Fahrer – wegen Hinderung einer Amtshandlung.

Gemäss Darstellung der Stadtpolizisten lag das Problem vielmehr beim E-Scooter-Fahrer, der sich renitent und aggressiv verhalten habe. Und für die Kontrolle habe es durchaus einen Grund gegeben.

Der Fahrer habe, als er die Polizei erblickt habe, abrupt abgebremst und sei zügig in eine Seitenstrasse eingebogen. Dann sei er «sinnlos in der Gegend herumgefahren». Da sei eine Überprüfung der Fahrfähigkeit des Mannes angezeigt gewesen.

Polizisten als «Arschlöcher» beschimpft

Bei der Kontrolle habe er sich dann bedrohlich vor den Polizisten aufgebaut, die Fäuste geballt und sie unter anderem als «Arschlöcher» beschimpft. Für dieses Verhalten wurde der E-Scooter-Lenker denn auch vom Zürcher Bezirksgericht und danach vom Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Diese Verurteilung bleibt nun auch mit dem Bundesgerichtsurteil vom Freitag bestehen. Seine Beschwerde gegen die Polizisten wegen der mutmasslich missbräuchlichen Personenkontrolle und der Leibesvisitation geht aber zurück an die Adresse des Obergerichts – zur erneuten Überprüfung.

Urteil Nummer 6B_786/2025, 6B_833/2025 (sda)

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