Paul (alle Namen geändert) legte seine Absichten schnell offen. In einem Chat schrieb er «aline14» an und kommunizierte zuerst dort und später via WhatsApp mit dem Mädchen. Er erzählte ihr von sexuellen Fantasien. Paul schickte «aline14» auch zwei Fotos seines erigierten Penis. Im Herbst 2017 wollte er das Mädchen treffen. Er klingelte an der Haustür des Mehrfamilienhauses, in dem sie sich verabredet hatten. Doch anstatt «aline14» wartete dort die Kantonspolizei Aargau auf Paul und nahm ihn fest. Seine Chatpartnerin war kein 14-jähriger Teenager sondern ein Polizeibeamter der Bundeskriminalpolizei.
Paul war damals 36 Jahre alt und damit mehr als doppelt so alt wie «aline14». Er habe im Chat nicht gezielt nach Minderjährigen gesucht, beteuerte er vor dem Bezirksgericht Brugg. Aber klar, wenn im Chatnamen 14 stehe, müsse man davon ausgehen, dass es sich um das Alter handle, räumte er ein, um sogleich anzufügen, dass er nicht prinzipiell das Bedürfnis habe, Minderjährige anzuschreiben.
Deshalb, so Paul vor Gericht, brauche er auch keine Hilfe oder Therapie. Das Klicken der Handschellen sei seine persönliche Therapie gewesen. Er wolle das nicht noch einmal erleben und noch tiefer sinken. «Ich werde nie mehr Kontakt zu einer Minderjährigen aufnehmen oder einen Chat anrühren. Ich habe kein Verlangen danach.»
Die Gerichtspräsidentin befragt ihn zum Tag des Treffens. Ihn habe das schlechte Gewissen geplagt, sagte Paul. Er habe «aline14» auch angerufen, um ihr abzusagen. Sie habe ihn aber provokativ gefragt, ob er Angst habe. Deshalb sei er dann doch gegangen. Mit welcher Absicht er an der Tür des Wohnblockes geklingelt habe, will die Gerichtspräsidentin wissen. «Sicher nicht nur, um über das Wetter zu sprechen», antwortete Paul. «Aber sicher nicht, um einen Akt auszuführen. Da habe ich Charakter.» Er habe nie geplant, das Mädchen zu etwas zu zwingen. «Aber sie waren dort», erwiderte die Gerichtspräsidentin. «Ja. Aber zwischen schreiben und umsetzen sind Welten.»
So argumentierte vor Gericht auch Pauls Anwältin. Sie führte aus, es sei nicht erstellt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen wäre, wenn anstatt der Polizei die 14-Jährige die Tür geöffnet hätte. Paul habe mehrmals gesagt, er habe das Mädchen nur sehen und mit ihr reden wollen. Ausserdem, so die Anwältin, hätte er sowieso nur knapp eine Stunde Zeit gehabt, bis zu seinem nächsten Termin – zu wenig, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Sie verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind und vom Vorwurf der Pornografie. Wegen der beiden Penis-Fotos, die Paul «aline14» geschickt habe, sei eine bedingte Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen angemessen und eine Busse von 500 Franken.
Doch die Gerichtspräsidentin beurteilte den Fall anders. «Entscheidend war, dass der Beschuldigte zum Treffpunkt ging», liess sich das Gerichtspräsidium vernehmen. «Mit dem Auftauchen vor Ort hat er die Schwelle zum Versuch überschritten.» Dass ihn «aline14» dazu gedrängt und ihn provoziert haben soll, tut die Gerichtspräsidentin als reine Schutzbehauptung ab. «Der Reiz des Zusammentreffens und die Umsetzung der Fantasien waren grösser als die Gewissensbisse.» Hinzu komme, dass es gemäss Chatunterhaltung zu Geschlechtsverkehr und gravierenden sexuellen Handlungen gekommen wäre. «Das ist kein leichtes Verschulden mehr», so das Gerichtspräsidium.
Die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg verurteilte Paul wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher versuchter Pornografie und harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen und einer Busse von 2500 Franken. Ausserdem verhängte das Gericht – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – ein 10-jähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Das Urteil ist rechtskräftig. Paul hat es nicht angefochten.
Damit ist der im Titel verwendete Term "Pädo" ganz einfach falsch! Erzeugt aber wohl mehr Klicks als "Hebe"...