Schweiz
Justiz

Tochter von in Küsnacht ZH getöteter Ärztin bleibt straffrei

justizia gericht richter
Die Anstiftung zum Mord ist nicht beweisbar.Bild: pixabay

Tochter von in Küsnacht ZH getöteter Ärztin bleibt straffrei

14.02.2025, 12:00

Das Bundesgericht hat den Freispruch für die Tochter einer in Küsnacht ZH getöteten Ärztin bestätigt. Die Anstiftung zum Mord ist nicht beweisbar. Das Zürcher Obergericht muss sich aber nochmal mit dem mutmasslichen Mörder der Frau befassen.

Das Zürcher Gericht muss bei der Begründung der Strafzumessung über die Bücher, wie dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Der Beschuldigte war zu 19 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubs verurteilt worden.

Die Tochter des Opfers bleibt straffrei. Die Vorinstanz habe die Indizien ausreichend gewürdigt, für eine Verurteilung reichen diese laut dem Bundesgericht nicht. Es weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab.

Das Opfer, eine 73-jährige Ärztin, wurde an einem Sonntag im August 2016 tot in ihrem Bett gefunden, mit einem Kissen über dem Gesicht. Die Villa in der Zürcher Goldküstengemeinde Küsnacht war durchwühlt, Wertsachen, Uhren, Schmuck und Bankkarten fehlten.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Tochter zwei Bekannten den Auftrag gegeben hatte, die Mutter zu töten. Sie soll ihnen dafür 300'000 Franken versprochen haben.

(6B_1349/2022 und 6B_1366/2022) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
EDA lehnt Beitritt zu Trump-Rat ab – aber ein Bundesrat könnte sich Teilnahme vorstellen
Das Schweizer Aussendepartement hält nicht viel Donald Trumps sogenanntem «Friedensrat». Doch ein Bundesrat könnte sich eine Beteiligung vorstellen.
Stolz hat US-Präsident Donald Trump am WEF die Gründung seines «Friedensrates» verkündet. Während er sich selbst auf die Schultern klopfte, kam unverzüglich Kritik auf. Denn Trump hat sich selbst zum Vorsitzenden auf Lebenszeit ernannt. Einige der ersten Länder, die auf die Einladung des US-Präsidenten zusagten, werden ausserdem autoritär geführt. Im Boot sind schon mal Belarus, Israel, Ungarn, Argentinien, Saudi-Arabien, die Türkei oder Katar.
Zur Story