Im Rockerprozess hat das Berner Obergericht am Donnerstag die erstinstanzlichen Urteile vollumfänglich bestätigt. Eine Verschärfung der Strafen war nicht möglich.
Denn die Staatsanwaltschaft hatte bei den sechs Beschuldigten auf eine Anschlussberufung verzichtet. Das Obergericht hätte höhere Strafen für angemessen gehalten, wie die vorsitzende Oberrichterin bei der Urteilsverkündung erklärte.
Wegen Raufhandels wurden fünf Rocker zu mehrmonatigen bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Beim sechsten Beschuldigten wurde die unbedingte Strafe von acht Monaten bestätigt.
Erstmals vor Obergericht befanden sich Mitglieder der beiden verfeindeten Motorradklubs im selben Saal. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Anwesend waren drei Bandidos und zwei Hells Angels. Ein weiterer Bandido aus Griechenland wurde in Abwesenheit verurteilt.
Der Rechtsstaat dulde keine Schattengesellschaften, die sich um die Regeln foutierten, sagte die Richterin. Das Gericht sah die Teilnahme der Beschuldigten an der blutigen Fehde 2019 in Belp als erwiesen an. Vor Gericht hätten die Beschuldigten kaum etwas zu ihrer Entlastung beigetragen. (rbu/sda)