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Millionen-Busse gegen Zürcher Hotelier Schwarzenbach bestätigt

ARCHIVBILD ZUR VERURTEILUNG VON URS SCHWARZENBACH DURCH DAS BEZIRKSGERICHT BUELACH WEGEN KUNSTSCHMUGGELS, AM MONTAG, 7. MAI 2018 - Urs E. Schwarzenbach, owner of the hotel, has a glass of wine at the  ...
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Urs Schwarzenbach abgewiesen.Bild: KEYSTONE

Millionen-Busse gegen Zürcher Hotelier Schwarzenbach bestätigt

15.08.2024, 12:0015.08.2024, 14:52
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Der Kunstsammler und Financier Urs E. Schwarzenbach ist rechtskräftig wegen mehrfacher Hinterziehung der Mehrwertsteuer zu einer Busse von rund 7,1 Millionen Franken verurteilt worden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Auch der Anwalt von Schwarzenbach und der Mitinhaber der Galerie Gmurzynska erhielten nicht die beantragten Freisprüche.

Für den Galeristen hat das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid die Busse von rund 1,4 Millionen Franken bestätigt. Lediglich bei Schwarzenbachs Anwalt wurde sie von gut 2 Millionen auf nicht ganz 1,8 Millionen gesenkt. Galerist und Anwalt müssen ausserdem die nicht entrichtete Mehrwertsteuer von 7,7 Millionen und 4,8 Millionen Franken zahlen, wobei sie für diese Beträge solidarisch haften. Schwarzenbach hat seinen Teil bezahlt.

Das Bundesgericht bestätigt die Ausführungen des Zürcher Obergerichts, wonach die drei Verurteilten für die Zeit von 2008 bis 2013 bei der Einfuhr von Kunstwerken des Dolder-Besitzers ein rechtswidriges Verfahren angewandt haben.

Über Offshore-Gesellschaften

So sei die Galerie von Offshore-Gesellschaften Schwarzenbachs mit simulierten Kommissionsverträgen beauftragt worden, die eingeführten Kunstwerke zu verkaufen. Durch dieses Vorgehen sei keine Mehrwertsteuer fällig geworden, wie sonst bei einer Einfuhr.

Allerdings hatte der Kunstsammler laut Gericht gar nie die Absicht, die Werke zu verkaufen. Vielmehr habe er sie im Hotel Dolder, in St. Moritz und anderswo permanent ausstellen wollen. Dies erachtet das Bundesgericht als erstellt. Das Vorgehen hielten die drei Männer in einem Memorandum im Oktober 2007 fest, das bei späteren Hausdurchsuchungen sichergestellt wurde.

Das Bundesgericht hat auch die Rügen der drei Beschwerdeführer abgewiesen, wonach die Fristen für die Einleitung und Durchführung der Untersuchung verjährt seien.

Der Financier Schwarzenbach war in den vergangenen Jahren in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kunstwerken und bei Steuerfragen verwickelt. Diesen Sommer bestätigte die Zürcher Finanzdirektion, dass alle offenen Steuerangelegenheiten von Schwarzenbach geklärt seien. (sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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hans gwüsst
15.08.2024 12:32registriert Januar 2016
Ein paar Monate Knast hätte vielleicht eine grössere Signalwirkung, als diese Mini-Busse. Wenn nur schon die diskutierten Mehrwertsteuerbeträge ein vielfaches höher sind als die Busse, dann muss ja das Volumen an Kunstwerken ja massiv gewesen sein.
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Frank N. N. Stein
15.08.2024 12:21registriert August 2022
Tja, wenn man den Hals nicht voll bekommt. Aber es wundert mich fast schon, dass die Steuerhinterzieher verurteilt wurden. Ist bei Superreichen jadoch eher selten in der Schweiz.
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sealeane
15.08.2024 12:24registriert November 2017
HAch.. jeded mal wenn ich von dem lese denk ichhder Typ ist mit sowas von sympathisch! 😅
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