Es bleibt dabei: Ein heute 44-jähriger Mann aus Afghanistan muss wegen Mordes an seiner Frau 20 Jahre hinter Gitter. Das bernische Obergericht hat am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt.
Der Mann habe in einer Aprilnacht 2022 vor den Augen seiner Kinder seine Ehefrau in einer Asylunterkunft in Büren an der Aare BE mit 165 Messerstichen getötet, weil sie sich von ihm trennen wollte, kam auch das Obergericht am Mittwoch zum Schluss.
Die Aussagen des Mannes seien komplett unglaubwürdig und widersprüchlich. Er habe immer neue Versionen aufgetischt.
«Glaubhaftigkeit gleich null», kam der Vorsitzende der Obergerichtsstrafkammer am Mittwoch zum Schluss. Demgegenüber seien die Aussagen der Zeugen, allen voran der Kinder des Paares, glaubwürdig.
Der Angeklagte sei auch nicht davor zurückgeschreckt, seine Frau zu beschuldigen und sich selber als Opfer darzustellen. Am Körper der Frau habe man unter anderem typische Abwehrverletzungen gefunden.
Der Mann habe auch nicht aufgehört, auf die Frau einzustechen, als ihn seine Kinder und Bewohner der Asylunterkunft stoppen wollten. Es gebe keinen Zweifel daran, dass er der Täter sei.
Das Obergericht verurteilte den Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Nach seiner Freilassung wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Der Verteidiger hatte zuvor versucht, die erstinstanzliche Strafe zu mildern. Sein Mandant habe in jener Nacht in einem Familienzimmer der Asylunterkunft in Büren an der Aare einen Stich in die Hand wahrgenommen und sich in einer heftigen Gemütsregung gegen den von ihm wahrgenommenen Angriff verteidigt.
Erst als das Licht im Zimmer eingeschaltet wurde, sei klar geworden, dass der Afghane auf seine Frau einsteche. Doch der Mann sei wie in einem irren Rausch gewesen und habe nicht mehr von der Frau ablassen können.
Sein Mandant sei nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren zu verurteilen, verlangte der Verteidiger.
Die Staatsanwältin erklärte hingegen, es habe sich bei der bestialischen Tat zweifellos um Mord gehandelt. Der Afghane sei krankhaft eifersüchtig und habe seine Frau grundlos verdächtigt, ihn zu betrügen. Er habe seiner Gattin deswegen Vorwürfe gemacht und ihr gedroht.
Um den ständigen haltlosen Anschuldigungen zu entgehen, habe sie sich von ihm trennen wollen. Der Angeklagte habe seine Frau kaltblütig und brutal umgebracht.
Der Angeklagte schluchzte vor Gericht, er habe seine Frau nicht umgebracht. Er sei selber verletzt worden. Die Zeugen hätten nicht richtige Angaben gemacht. Es sei auch nicht wahr, dass sich die Gattin von ihm habe trennen wollen. Auch das Urteil nahm er weinend entgegen. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)