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Patientin verliert Auge bei OP in Lausanne – Arzt fälscht OP-Zustimmung

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Ein Chirurg steht in Lausanne vor Gericht, weil eine Patientin bei einer Operation ein Auge verlor. (Symbolbild)Bild: keystone

Patientin verliert Auge bei OP in Lausanne – Arzt fälscht in Panik OP-Zustimmung

Bei einer Operation am Kopf verlor eine Patientin ein Auge. Nun steht deswegen der zuständige Chirurg vor Gericht – auch, weil er versuchte, den Vorfall zu vertuschen.
07.01.2025, 13:3707.01.2025, 14:35
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Bei einer Schädeloperation im Februar 2015 traten schwere Komplikationen auf, woraufhin die Patientin ihr rechtes Auge verlor. Nun steht der damals operierende Neurochirurg in Lausanne wegen schwerer Körperverletzung, Fahrlässigkeit, Urkundenfälschung und versuchten Versicherungsbetrugs vor Gericht. Das berichtet die Westschweizer Zeitung «24 Heures».

Der Vorwurf lautet zudem, der Chirurg habe die Frau vor der Operation nicht ausreichend über die Risiken unterrichtet. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe.

Die Komplikationen

Bei der Operation sollte der Patientin ein Knoten entfernt werden, welcher sich unter der Schädeldecke befand. Durch die nachfolgenden Komplikationen wurde das rechte Auge jedoch stark beschädigt. Dieses war trotz des schnellen Wechsels zu einer Augenklinik aber nicht mehr zu retten.

Die Frau trägt seit dem Vorfall eine Augenprothese. Da sie aber beständige Schmerzen hat, kann sie die Prothese nur zeitweise tragen. Ihr Leben ist mit einem 50-Prozent-Pensum und starken Einschränkungen im Alltag nicht mehr das gleiche wie zuvor.

Fälschung des Dokuments

Neben der mangelhaften Aufklärung über die Risiken und der harmlosen Beschreibung als «Routineeingriff» soll die Frau nach der ersten Konsultation nur zwei Tage Zeit gehabt haben, vor der Operation die Angelegenheit zu bedenken.

Der Arzt habe zudem den schriftlichen Einwilligungsbogen, welcher rechtlich vorgeschrieben ist und von der Patientin hätte unterschrieben werden müssen, gefälscht. Das Dokument ist wichtig, um die Zustimmung des Patienten zu bestätigen und den Arzt bei allfälligen Komplikationen abzusichern. Gemäss dem Arzt habe er in Panik gehandelt und das Dokument nachträglich erstellt.

Der Neurochirurg meint ausserdem, er habe der Patientin die Risiken mündlich vorgetragen und hätte sie ohne ihre Zustimmung nicht operieren können. Ein Gutachter bestätigt dies teilweise. Die Komplikationen seien nicht absehbar gewesen und beim Eingriff sei technisch richtig vorgegangen worden.

Das Urteil bleibt nun abzuwarten. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

(kek)

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quelle: keystone / steffen schmidt
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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fritz_Forelle
07.01.2025 13:53registriert März 2022
Ich rieche hier „Berufsverbot“, wäre nur richtig.
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