Nachrichtendienst veröffentlicht Schweizer Dossier zu Josef Mengele
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat das im Bundesarchiv hinterlegte Dossier über den als «Todesengel von Auschwitz» bekannten KZ-Arzt Josef Mengele im Internet veröffentlicht. Vorangegangen war ein Rechtsstreit um die zunächst verweigerte Einsicht.
Der Nachrichtendienst hatte Einsichtsgesuche zum Dossier bisher abgewiesen, zuletzt im Februar 2026, wie er am Donnerstag mitteilte. Dabei habe der gesetzliche Quellenschutz den Ausschlag gegeben. Das Dossier untersteht einer nach Archivrecht erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071. Im Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid vom Februar 2026 hätten Abklärungen ergeben, dass für dieses Dossier eine Vorgabe des Bundesrats gilt, die innerhalb der Schutzfrist einen liberalen Zugang verlangt.
2001 lieferte der damalige Polizeidienst der Bundesanwaltschaft das 217-seitige Dossier an das Bundesarchiv ab. Im selben Jahr wies der Bundesrat die zuständigen Stellen an, für das von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz–Zweiter Weltkrieg, bekannt als «Bergier-Kommission», ausgewertete Archivgut den Spielraum des Archivierungsgesetzes auszuschöpfen und eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen. Die Kommission hatte auch das Mengele-Dossier für ihren Bericht ausgewertet. Für den NDB sei aber nicht erkennbar gewesen, dass das Dossier zu diesem Archivgut gehört, heisst es. Welche Dossiers darunterfallen, ist weder in Listen erfasst noch am Archivgut gekennzeichnet.
Das Dossier enthält zahlreiche Zeitungsberichte, die vor allem über den Verdacht geschrieben wurden, ob sich Mengele mehrmals in der Schweiz aufgehalten habe – auch dann noch, als er international zur Inhaftierung ausgeschrieben war.
Des Weiteren finden sich Polizeirapporte, die stellenweise geschwärzt sind. Unter anderem sind es Einreisesperren und Verhaftungsbefehle gegen Mengele sowie Polizeirapporte zu Ermittlungen gegen Verdächtigte, die Mengele möglicherweise Unterschlupf gewähren konnten.
Nur wenige Schwärzungen
Der NDB habe «so wenig Schwärzungen wie möglich» vorgenommen, heisst es. Geschützt würden Personendaten von Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und den Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen und Daten von Drittpersonen, wobei öffentlich bekannte Personen ausgenommen seien.
Der NDB teilt überdies mit, dass er seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen generell überprüfen werde. Der Historiker Gérard Wettstein, der die Beschwerde geführt hatte, zeigte sich bereits im Mai in einem Bericht der SRF-Tagesschau erfreut über diesen «wichtigen Schritt», der es ermögliche mit Mythen von Mengeles Aufenthalten in der Schweiz aufzuräumen.
Der Arzt Josef Mengele (1911-1979) war im Konzentrationslager Auschwitz verantwortlich für grausame und oftmals tödliche medizinische Experimente. Er war unter der Bezeichnung «Todesengel von Auschwitz» bekannt. Nach Kriegsende flüchtete er nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall. (hkl/sda)
