Machte Nazi-«Todesengel» Mengele unbescholten Skiferien in der Schweiz?
Der Nazi-Arzt Josef Mengele war während des Zweiten Weltkriegs an der Ermordung von hunderttausenden Menschen beteiligt. Als Lagerarzt sortierte er die Deportierten aus, die in Auschwitz ankamen. Er entschied, wer arbeitsfähig war. Die anderen schickte er in die Gaskammer, in den Tod.
Berüchtigt war der «Todesengel» auch wegen seiner grausamen Experimente an Kindern, an Zwillingen und Menschen mit körperlichen Anomalien. Seine Versuche machte er ohne deren Einwilligung. Er quälte und verstümmelte Menschen. Die meisten starben bei seinen Experimenten.
Obwohl sich Mengele schwerster Verbrechen schuldig machte, entzog er sich der Strafverfolgung, indem er nach Südamerika floh. 1979 starb er in Brasilien, ohne sich je für seine Ungeheuerlichkeiten vor Gericht zu verantworten.
Hätte es auch anders enden können? Hinweise lassen vermuten, dass sich Josef Mengele in den Fünfziger- und Sechzigerjahren mehrfach in der Schweiz aufgehalten hat. Wieso wurde er nicht verhaftet?
Verbrachte Mengele seine Skiferien in Engelberg?
Der frühere SP-Nationalrat Jean Ziegler verlangte 1999 vom Bundesrat eine entsprechende Untersuchung. Der Bundesrat schreibt in seiner ausführlichen Antwort: Es gab Indizien, dass Mengele 1956 Skiferien in Engelberg (OW) gemacht hatte. Gesichert ist das nicht.
Ein zweiter konkreter Hinweis liegt für 1961 vor, als ein Deutscher Bild-Journalist die Zürcher Kantonspolizei darüber informierte, Josef Mengele halte sich bei seiner Schwägerin Martha Mengele in der Wohnung an der Schwimmbadstrasse 9 in Kloten auf. Über Interpol versuchte die Schweiz, ein Bild oder Fingerabdrücke von Josef Mengele zu erhalten – vergebens, wie der Bundesrat schreibt.
Unklar ist bis heute, ob es der Kantonspolizei Zürich gelang, Mengele zu identifizieren. War er jetzt in der Schweiz oder nicht? Mit diesen Spekulationen will Historiker Gérard Wettstein aufräumen, wie er gegenüber SRF sagt. Darum verlangte er Einsicht in entsprechende Akten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Verwaltung verfügt freimütig über Zensur
Doch der Weg ist umständlich, obwohl das Gesetz grundsätzlich einen freien Zugang zu den Archiven bei einer Sperrfrist von 30 Jahren vorsieht. Wettstein hat sich den Zugang erkämpft: Der NDB hat eine Einsicht bereits im Februar abgelehnt, aktuell ist ein Beschwerdeverfahren beim Bundesgericht hängig. Vor diesem Hintergrund hat der NDB nun entschieden, «Zugang zum Dossier Josef Mengele zu gewähren». Wobei der Bundesrat bereits 2001 eine «liberale Einsichtspraxis» für Dokumente vorgegeben hat, die im Rahmen des Bergier-Berichts verwendet wurden.
Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, erklärt den Vorgang darum zur Posse: Das Problem sei nicht Mengele oder der Nachrichtendienst. Das Problem sei generell der restriktive Umgang der Verwaltung mit ihren Akten. «Der freie Zugang zu Bundesakten nach 30 Jahren kennt eigentlich nur zwei Einschränkungen. Mit dem Argument des Datenschutzes von Personen kann aber die Bundesverwaltung die Schutzfrist fürs Bundesarchiv sehr leicht verlängern.»
Zala verlangt darum eine neutrale Stelle, welche den verwehrten Zugang unkompliziert hinterfragt. Denn:
Es fehle ein Gegengewicht, welches das Interesse der Forschung vertrete. Was das für das Dossier Mengele bedeutet? Zala geht davon aus, dass die Schweiz ihre Geschichte trotz Akteneinsicht nicht neu schreiben muss. «Wenn im Bergier-Bericht nichts weiter dazu steht, wird wohl das Dossier kaum brisante Enthüllungen zutage fördern.» (aargauerzeitung.ch)
