Kirche zahlt Missbrauchsopfer Genugtuung: Jetzt greift die Steuerbehörde zu
Die Vorfälle haben sich Ende der 1970er-Jahre am Gymnasium Champittet in Pully ereignet. Ein Lehrer, ein Mitglied des Augustinerordens des Grossen Sankt Bernhard, verging sich an einem damals 12-jährigen Schüler. Jahrzehnte später gestand der Priester dem Opfer, das damals das Internat besuchte, die Übergriffe. Strafrechtlich konnte der Kirchenmann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden; der Fall war verjährt.
Das Opfer leidet noch immer unter den Geschehnissen von damals. 2022 traf es mit Vertretern der katholischen Kirche und der Kongregation des Grossen Sankt Bernhard eine aussergerichtliche Vereinbarung: Die Kongregation zahlt 220'000 Franken Genugtuung – 20'000 Franken für die sexuellen Übergriffe, 200'000 Franken symbolisch für die Schulkosten.
Genugtuungszahlungen sind steuerfrei. Doch im vorliegenden Fall befreite die Waadtländer Steuerverwaltung bloss die 20'000 Franken für den sexuellen Missbrauch von den Steuern. Nach einer Intervention des Opfers erhöhte die Steuerverwaltung den Beitrag auf 100'000 Franken.
Dagegen legte das Opfer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Mit einem Entscheid vom 2. Oktober stützte dieses die Steuerverwaltung. Das bedeutet: Der Fiskus langt bei 120'000 Franken der kirchlichen Entschuldigungszahlung zu. Die Zeitung «La Liberté» und das Westschweizer Radio und Fernsehen berichteten zuerst über den Fall.
Das Opfer ist schockiert über dieses Urteil und kann es nicht nachvollziehen. Gegenüber RTS betonte es, die Kirche habe die Summe als Genugtuung ausgerichtet. Es und sein Anwalt Frédéric Ney kündigten an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Staat reisse einen Teil der Wiedergutmachung der katholischen Kirche an sich, kritisiert Ney. (schweizheute.ch)

