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Hinwil ZH: Gericht verurteilt Vergewaltiger zu 13 Jahren Freiheitsstrafe

Hinwil ZH: Gericht verurteilt Vergewaltiger zu 13 Jahren Freiheitsstrafe

08.04.2025, 13:0208.04.2025, 16:05
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Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat am Dienstag einen 29-jährigen Vergewaltiger zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Rumäne hatte zwei Frauen aufgelauert und sich an ihnen vergangen.

Arztberichte und die Aussagen der Opfer zeigten grausame Handlungen, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Verurteilung erfolgte darum wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung.

Im einen Fall in Wetzikon ZH schlug der 29-Jährige brutal auf sein Opfer ein, bevor er die Frau vergewaltigte. Im anderen Fall in Wädenswil ZH bedrohte er die Frau mit einem Messer. Wegen der Schläge gegen den Kopf einer Geschädigten verurteilte ihn das Gericht zusätzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Keine Verwahrung

Der Staatsanwalt hatte eine lange Freiheitsstrafe von 18 Jahren, eine Landesverweisung von 15 Jahren und die Verwahrung für den Beschuldigten gefordert. Das Gericht sah zwar eine erhebliche kriminelle Energie und eine rein egoistische Triebbefriedigung beim Beschuldigten, hielt tiefere Strafen dennoch für angemessen. Im Strafrahmen für qualifizierte Vergewaltigung lägen die Taten noch im unteren Drittel.

Die Verwahrung lehnte das Gericht ab, die Schwelle dazu sei nicht erreicht, sagte die Richterin. «Langfristig ist die Rückfallgefahr mittelgradig», sagte die Richterin. Die Landesverweisung bestätigte das Gericht, ein Härtefall sei nicht zu erkennen.

Den Opfern muss der Mann Genugtuungen in der Höhe von 25'000 und 35'000 Franken bezahlen. Er hatte die Forderungen grundsätzlich anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Taten bagatellisiert

Der 29-Jährige hatte die Taten bei seiner Befragung an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH Ende März zugegeben. Er habe schreckliche Taten begangen, die ihm sehr leidtäten. Zu den Details der Taten machte der Rumäne keine Aussagen. Laut der Richterin habe der Mann die Taten bagatellisiert und auf seinen Alkohol- und Kokainkonsum geschoben.

Das geforderte hohe Strafmass begründete der Staatsanwalt unter anderem mit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags in Grossbritannien im Jahr 2019, wo er im Streit einen Türsteher getötet haben soll. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, von der er aber nur 15 oder 16 Monate absitzen musste. Das Zürcher Gericht verglich den Fall mit einer fahrlässigen Tötung nach Schweizer Recht.

Seine Verteidigerin hatte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert.

23-Jährige auf dem Heimweg vergewaltigt

Bei der Tat in Wetzikon griff er kurz vor 2 Uhr morgens eine 23-jährige Frau, die sich auf dem Heimweg von der örtlichen Chilbi befand, mit Faustschlägen an. Er zerrte sie auf eine nahe gelegene Wiese und verging sich dort an ihr.

Beim zweiten Vorfall lauerte er seinem damals 63-jährigen Opfer in einem Waldstück in Wädenswil ZH auf. Er zog ein Messer und drohte der Frau, sie umzubringen, wenn sie nicht kooperiere. Auch das zweite Opfer erlitt durch die Gewaltanwendung Verletzungen. Wenige Stunden nach der zweiten Vergewaltigung wurde der Mann festgenommen. (sda/les)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Peter Vogel
08.04.2025 13:25registriert Juni 2020
Lese ich richtig. Der bringt in Grossbritannien jemanden um und kommt mit 15 Monaten(!) davon, dann kommt er in die Schweiz, vergewaltigt und verletzt 2 Frauen und bekommt wiederum nur eine milde Strafe weil die Taten " im unteren Drittel" des Strafrahmens liegen? Immerhin werfen sie ihn am Ende raus, wenns nicht plötzlich zu einem "Härtefall" verkommt.
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Pümpernüssler
08.04.2025 14:05registriert Juli 2018
«Langfristig ist die Rückfallgefahr mittelgradig»
Und wenn nicht, haftet das Gericht ja sowieso nicht.
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Lisbon
08.04.2025 15:44registriert Januar 2019
Momol.. mich würde die Begründung des Gerichtes interessieren, weshalb sie diesem Nichtsnutz als "Rückfallgefahr mittelgradig" einstufen.
2019: Totschlag in GB / zwei Vergewaltigungen zu unterschiedlichem Zeitpunkt und Ort.
Momol, der wird keine Straftaten mehr begehen.
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