Schweiz
Justiz

Gerichtsfall: Für den legalen Sex fehlten 1,5 Monate – das wurde teurer

Für den legalen Sex fehlten 1,5 Monate – das wurde teurer

Ein Schweizer (26) gab einer jugendlichen Frau für eine Nacht ein Obdach. Was dabei passierte, brachte ihn in Aarau vors Bezirksgericht.
02.12.2019, 06:49
Ueli Wild / ch media
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Der Anfang der Geschichte von Viktor und Maria (beide Namen geändert) könnte einem Filmdrehbuch entstammen: Mitten in der Nacht, etwa 2 Uhr wars, sah Viktor auf dem Heimweg vom Ausgang bei der WSB-Haltestelle Engelplatz in Oberentfelden eine junge Frau sitzen. Mit Koffer und Rucksack.

Er sprach sie an: «Was machst du hier um diese Zeit?» – Maria hatte nach einem Streit mit ihrem Vater ihre Sachen gepackt und wollte zu einem Kollegen fahren. Nur, sie musste nun auf den ersten Zug warten.

«Sie tat mir leid», sagte Viktor vor dem Gericht. Er bot ihr an, bei ihm zu übernachten. Maria nahm das Angebot an. In seinem Schlafzimmer gab ihr der damals 26-jährige ledige Schweizer Kleider für die Nacht. Dann legten sich beide in sein Bett und löschten das Licht.

Paar im Bett
Ein Mann schlief mit einer jungen Frau. Wie jung sie tatsächlich war, erfuhr er erst später. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

Die Sache nahm den filmreifen Verlauf: Nach einem Weilchen, sagte Viktor vor dem Richter, sei es zu Körperkontakt gekommen. Und schliesslich zu handfestem Sex. Maria war an der Verhandlung nicht zugegen.

Aber dass die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen erfolgten, geht aus der sich auf die Einvernahmen stützenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hervor. Voneinander abweichende Aussagen gab es lediglich in Bezug auf die tatsächlich angewandten Praktiken. Post festum legten sich die beiden noch einmal hin.

Doch als in der Wohnung, in der auch die Mutter und zwei Schwestern Viktors übernachteten, der Säugling der einen Schwester zu schreien begann, hielt es Viktor für geraten, Maria wieder zur WSB-Station zu bringen. «Wir gingen friedlich auseinander», so Viktor, «und ich habe ihr alles Gute gewünscht.»

«Ich hätte sie um die 20 geschätzt»

So weit, so gut. Doch eines Tages erhielt Viktor Besuch von der Polizei – und fiel, wie er vor Gericht erklärte, aus allen Wolken. Das Problem: Als Maria mit Viktor Sex hatte, fehlten ihr knapp anderthalb Monate bis zum 16. Geburtstag. Das allein war der Grund, weshalb sich Viktor nun vor Gerichtspräsident Andreas Schöb zu verantworten hatte.

Dass Maria damals noch minderjährig war, wäre ihm nie in den Sinn gekommen, sagte Viktor, der nach eigenem Bekunden «immer ältere Frauen hatte.» «Ich hätte sie um die 20 geschätzt – sie wirkte überhaupt nicht kindlich, sondern selbstbewusst und hatte erwachsenen Stil.» Viktor bestritt, dass er Maria, wie in der Anklageschrift steht, hinterher nach dem Alter gefragt habe.

Unter welchen Umständen die junge Ausländerin dann Zivil- und Strafklage erhob, blieb in der Verhandlung im Dunkeln. Den Kollegen, zu dem sie reisen wollte, fand sie nicht und wurde von der Polizei nach Hause zurückspediert.

Die Staatsanwaltschaft legte Viktor in der Folge sexuelle Handlungen mit einem Kind zur Last. Sie beantragte, dass Viktor schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten zu verurteilen sei. Weiter forderte sie eine Busse von 4000 Franken und den Widerruf zweier auf Probe bedingt erlassener (nicht einschlägiger) Vorstrafen.

Genugtuung und Schadenersatz verlangt

Die Anwältin der Straf- und Zivilklägerin hielt dem Beschuldigten vor, er habe von Anfang an Absichten sexueller Art gehabt. Er habe bewusst in Kauf genommen, mit einem Kind Sex zu haben. Sie verlangte von ihm eine Genugtuung in der Höhe von 8000 Franken. Zudem sei der Beschuldigte für den künftigen Schaden haftbar zu machen.

Ihre Mandantin sei noch immer psychisch angeschlagen und in der Persönlichkeit verletzt. Sie habe zwar in sexuelle Handlungen eingewilligt, sei aber von dem zehn Jahre älteren Mann völlig überfordert worden. In der Folge sei sie, unter anderem wegen Suizidgefährdung, während zweier Monate in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert gewesen. Im Anschluss daran sei ihr Vater dann mit ihr ins Heimatland ausgereist.

Viktors Verteidigerin anerkannte die Zivilforderungen nicht. Maria habe schon vorher grosse Probleme gehabt – psychischer Natur und mit dem Vater. Ein Zusammenhang mit dem nächtlichen Erlebnis sei nicht nachgewiesen.

Die Verteidigerin sagte, ein Schuldspruch sei unausweichlich. Angemessen sei jedoch eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken. Verbunden mit einer Busse von 2000 Franken und einer Probezeit von 4 Jahren. Der bedingte Vollzug der Vorstrafen sei nicht zu widerrufen. Hingegen sei die Probezeit um ein Jahr zu verlängern.

Ein letztlich teures Schäferstündchen

Der Einzelrichter sprach Viktor schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Dies bei einer Probezeit von 3 Jahren. Der bedingte Vollzug der beiden Vorstrafen wird widerrufen, was Viktor insgesamt 14230 Franken kostet. Bezahlen muss er zudem drei Viertel der gegnerischen Prozesskosten.

Auch wenn es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen einvernehmlich gehandelt habe, erklärte der Gerichtspräsident, ändere das nichts daran, dass sie mit einem Kind erfolgt seien. Und solche seien verboten. «Indem Sie nicht nach dem Alter fragten», so Schöb, «nahmen Sie in Kauf, dass Sie das Delikt begingen.» Das sei Eventualvorsatz. Der Richter machte Viktor auch klar, dass er nun «den letzten Zwick an der Geisel» habe: Wenn in der Probezeit wieder etwas vorfalle, müsse er ins Gefängnis.

Genugtuung weit bescheidener als gefordert

Die Schadenersatzansprüche verwies Schöb auf den Zivilweg, sprach der Zivilklägerin aber eine Genugtuung von 1500 Franken zu. Nicht von 8000 Franken, wie gefordert.

Viktor habe die sexuelle Entwicklung des Opfers tangiert, das treffe zu. «Eine Haftungsquote von 100 Prozent», so Schöb weiter, «sehe ich aber nicht.» Maria habe schon vorher erhebliche psychische Probleme gehabt und sei zum Zeitpunkt des Vorfalls seit einem halben Jahr wegen des wahrscheinlichen Vorliegens einer Depression in Behandlung gewesen.

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92 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerTaran
02.12.2019 07:20registriert Oktober 2015
Das eigentliche Drama ist doch, dass der Vater seine Tochter ins Ausland entführt hat.
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Hummingbird
02.12.2019 13:15registriert Juni 2019
Hm, zuerst eine Unterkunft/Zuflucht anbieten, mit ihr Sex geniessen, und dann, wenn jemand im Haus wach sein könnte und bemerken könnte, dass er eine junge Frau bei sich hat, sie mitten in der Nacht wieder auf die Strasse setzen. Dochdoch, genau so sieht einander helfen aus. Die Geschichte stinkt!
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phreko
02.12.2019 09:23registriert Februar 2014
Dafür, dass dies in keinem (!) unserer Nachbarländer illegal wäre, ist der Richter schon ziemlich hart drauf.

Zweifellos ist die Geschichte ziemlich krumm, wobei das Alter alleine wohl kaum das krummste an allem ist.
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