Schweiz
Justiz

Aargauer Fall sexueller Gewalt: Opfer dürfen in der Schweiz bleiben

Teilnehmende bei einer Mahnwache gegen sexualisierte Gewalt halten Plakate hoch, am Montag, 27. Juli 2026 in Untersiggenthal. (KEYSTONE/Andreas Becker)
eilnehmende bei einer Mahnwache gegen sexualisierte Gewalt halten Plakate hoch, am Montag, 27. Juli 2026 in Untersiggenthal.Bild: keystone

Aargauer Fall sexueller Gewalt: Mutter und Tochter dürfen in der Schweiz bleiben

18.08.2026, 19:5718.08.2026, 19:57

Die beiden Opfer im Fall Untersiggenthal dürfen in der Schweiz bleiben. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Mutter gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung gutgeheissen. Sie und und ihre Tochter hatten gemäss Anklageschrift durch einen Ex-Grossrat sexuelle Gewalt erlitten.

Mit dem Entscheid hebt das Verwaltungsgericht den Entscheid des kantonalen Amtes für Migration und Integration (Mika) auf. Die beiden Polinnen dürfen nicht weggewiesen werden und behalten damit ihre Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, wie das Verwaltungsgericht am Dienstagabend mitteilte. Das Urteil vom 12. August ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin mit dem ehemaligen Grossrat ein Arbeitsverhältnis als Haushälterin eingegangen ist. Dieses sei trotz der Beziehung zwischen ihr und dem Politiker nicht als Scheinarbeitsverhältnis zu qualifizieren, heisst es weiter.

Ihr Arbeitgeber, ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat, übte gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sexuelle Gewalt gegen die beiden Frauen aus.

Gericht widerspricht Migrationsamt

Da keine der beiden Parteien bislang den Arbeitsvertrag gekündigt hat, sei auch heute noch von einem bestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen, schreibt das Verwaltungsgericht. Die Beschwerdeführerin sei aber aufgrund der in der Anklage beschriebenen gewaltsamen Vorfälle vollumfänglich arbeitsunfähig. Da keine IV-Abklärungen vorliegen, stuft das Gericht die Arbeitsunfähigkeit als vorübergehend ein. Die Chancen auf eine erneute Erwerbstätigkeit seien intakt.

Damit widerspricht das Verwaltungsgericht dem Mika: Als polnische Staatsangehörige im Sinne des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU gilt sie nach wie vor als Arbeitnehmerin. Daher erweist sich der Widerruf ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss Verwaltungsgericht als unzulässig. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
62 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Gartenlady
18.08.2026 20:56registriert März 2026
Ich hoffe die erhält Beistand und Hilfe um den fehlenden Lohn einklagen zu können, den ihr der Politiker schuldet!
10113
Melden
Zum Kommentar
avatar
Fly_high
18.08.2026 20:32registriert September 2022
Ich hoffe es wird weiter berichtet und der Druck, den Fall sauber aufzuarbeiten bleibt aufrecht. Und ich hoffe, die beiden erhalten die nötige Unterstützung von den zuständigen Stellen wie auch aus dem Umfeld. Viel Kraft an die beiden!
835
Melden
Zum Kommentar
avatar
Korrektorat
18.08.2026 21:03registriert Januar 2025
Jetzt muss ein Gericht einem kantonalen Amt dessen Arbeit erklären.
Teure Lektion…
7611
Melden
Zum Kommentar
62
«Kassensturz» testet Kindervelos – günstige Modelle schneiden schlechter ab
Ob mit dem Mountainbike in den Bergen oder dem Rennrad auf den Strassen, Velofahren liegt in der Schweiz bereits seit Jahren im Trend und zählt zu den meistausgeübten Sportarten im Land. Genauer gesagt ist es die zweitbeliebteste Sportart in der Schweiz, wie die jüngst veröffentlichte Studie Sport Schweiz des Bundesamts für Sport (BASPO) erst kürzlich bestätigte.
Zur Story