Das Bundesgericht hat den Freispruch für den früheren Chef einer Genfer Bank wegen Verletzung der Meldepflicht im Sinne des Geldwäschereigesetzes aufgehoben. Der Fall steht in Zusammenhang mit Geldern des russischen Oligarchen Sergei Pugatschow, der ehemals zum inneren Kreis des russischen Präsidenten Putin zählte.
Der Banker war zunächst Geschäftsführer und ab Oktober 2012 Präsident des Verwaltungsrats des Geldinstituts. Auf diversen Konten befanden sich Gelder von Pugatschow, von dessen beiden Söhnen und Firmen, die sich in deren Besitz befanden. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Als in Russland die von Pugatschow mitgegründete Mezhprombank im Jahr 2010 in Liquiditätsprobleme geriet und schliesslich Bankrott ging, traten erste Zweifel an der Korrektheit der Geschäftspraktiken der Bank beziehungsweise deren Verantwortlichen auf.
Diese wurden konkreter, als Russland Anfang 2011 ein Strafverfahren gegen die Mezhprombank und ihre Leitung eröffnete. Später eröffneten auch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden eine Untersuchung, die sie jedoch einstellte.
Trotz der auf dem Geldwäschereigesetz basierenden Pflicht, verdächtige Vorgänge und Beziehungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden, blieb die Bank inaktiv. Das Datenleck Panama Papers brachte die Sache jedoch ans Tageslicht.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte 2021 den Verwaltungsratspräsidenten und den Compliance-Verantwortlichen zu Bussen von 15'000 beziehungsweise 20'000 Franken. Die Berufungskammer sprach den Verwaltungsrat jedoch frei. In dieser Funktion habe er nicht mehr zum Kreis der meldepflichtigen Personen gehört, entschied die Kammer.
Das Bundesgericht sieht das anders und hat das Urteil aufgehoben. Die Beschwerde des Compliance-Verantwortlichen hat es hingegen abgewiesen. Der Fall geht nun zurück an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. (Urteile 6B_1176/2022 und 6B_1198/2022 vom 5.12.2023) (sda)