Letzten November waren sie überall zu sehen, die Fahnen des «Ja»-Komitees zur Konzernverantwortungs-Initiative – kurz Kovi. Sie hingen an Balkonen, Fenstern und sogar an Kirchen. Letzteres passte aber Gegnerinnen gar nicht. Vertreter der Jungfreisinnigen haben noch vor der Abstimmung Stimmrechtsbeschwerden gegen das kirchliche Engagement eingereicht.
Das Bundesgericht hat sich Ende März mit den Beschwerden befasst und entschieden, auf sie nicht einzutreten. Die Verfügungen wurden heute amtlich publiziert und beenden vorerst den juristischen Streit zwischen Jungfreisinnigen und Kirchen.
Der Entscheid wurde vom Einzelrichter Stephan Haag getroffen, dessen Begründung überraschend kurz ausfällt. Das Gericht bestritt nicht, dass es ein öffentliches Interesse daran gebe, abzuklären, inwieweit sich Landeskirchen und Kirchgemeinden in Abstimmungskämpfen engagieren dürften. Diese Frage wollte das Bundesgericht im Fall der Konzern-Initiative jedoch nicht diskutieren, mit der Begründung, dass sich das Engagement der Kirchen nicht auf den Ausgang der Abstimmung ausgewirkt habe.
Sprich: Hätten sich die Haltung der Kirchen durchgesetzt, so wären die Voraussetzungen eher gegeben gewesen, dass sich das Bundesgericht vertieft mit der Frage beschäftigt. Das Volk hatte zwar knapp die Konzern-Initiative angenommen, das «Nein» der Stände war hingegen deutlich.
Ob eine vertiefte Beurteilung auch zu einem Urteil im Sinne der Jungfreisinnigen geführt hätte, ist jedoch offen: Einerseits sind gewisse Kirchen private Organisationen und daher völlig frei in ihrer Meinungsäusserung. Andererseits hielt sich das Bundesgericht stets zurück mit staatlichen «Interventionen» in Abstimmungskämpfen.
So wurde 2019 mit der CVP-Initiative gegen die sogenannte «Heiratsstrafe» erstmals eine Volksabstimmung durch das Bundesgericht annulliert. Dies, weil die Abstimmungsfreiheit durch eine falsche Zahl im «Abstimmungsbücheli» verletzt wurde. Bei der Unternehmenssteuerreform II wurde jedoch auf eine Annullation verzichtet. Obwohl beide Volksabstimmungen äusserst knapp ausfielen, fürchtete das Bundesgericht eine drohende «grosse Rechtsunsicherheit», weil das Gesetz bereits in Kraft trat.
Damit dürfte die Volksabstimmung über die Konzern-Initiative definitiv sein. Die Kirchen freut's. Sie sprechen in einer ersten Stellungnahme von einem «Maulkorb», der gedroht hätte, und schreiben: «Dass sich die Kirche zu grundlegend ethischen Fragen äussert und an öffentlichen Debatten teilnimmt, gehört zu einer lebendigen Demokratie und einer aktiven Zivilgesellschaft dazu.»
Die Jungfreisinnigen bedauern den Entscheid. Sie wollten mit der Beschwerde «Leitentscheide» provozieren, da die «Volkskirchen» ihrer Ansicht nach «Institutionen des grundrechtgebundenen Gemeinwesens» seien. Mit ihrem Engagement hätten die Kirchen «die verfassungsrechtlich geschützte freie Willensbildung verletzt». In ihrer Stellungnahme wiederholen sie deshalb ihre alte Forderung nach einer vollständigen Trennung zwischen Staat und Kirche.
Eine Good News gibt's für die Jungpolitikerinnen und Jungpolitiker trotzdem: Das Bundesgericht verzichtete auf Gebühren.
Verfügung zu 1C_627/2020, 1C_631/2020, 1C_633/2020, 1C_639/2020, 1C_641/2020 vom 23. März 2021 und Urteil 1C_713/2020, 1C_715/2020 vom 23. März 2021.
Dann sollen Kirchen aber auch nicht mehr durch Unternehmenssteuern finanziert werden. Als Privater ist es meine freie Entscheidung, Mitglieder einer Kirche zu sein und Steuern zu bezahlen, als Unternehmen bin ich dazu gezwungen.