Schweiz
Justiz

Gericht bestätigt Ausweisung eines radikalisierten 35-Jährigen

Gericht bestätigt Ausweisung eines radikalisierten 35-Jährigen

14.08.2026, 12:00

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung eines nordmazedonischen Staatsangehörigen bestätigt. Das Bundesamt für Polizei wirft dem Mann vor, die Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) unterstützt zu haben.

Das Gericht erachtet die Massnahme als verhältnismässig und wies die Beschwerde des Mannes ab, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgericht hervor geht. Gegen den Mann wurde ein Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein von 20 Jahren verhängt.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte die Ausweisung im Jahr 2022 angeordnet. Es geht davon aus, dass der Nordmazedonier radikalisiert ist. Er habe die Ideologie des «Islamischen Staats» in sozialen Medien propagiert und die Terrororganisation logistisch sowie finanziell unterstützt, wie es im Urteil heisst.

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Der 35-Jährige habe die Ideologie des «Islamischen Staats» in sozialen Medien propagiert. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Besuche möglich

Der Mann war 2014 in die Schweiz eingereist. Er ist mit einer Frau aus dem Kosovo verheiratet und hat drei Kinder. Die Familienangehörigen verfügen alle über eine Niederlassungsbewilligung. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Ausweisung des Mannes einen Eingriff in das Familienleben bedeutet.

Die Familie könne den Mann aber in Nordmazedonien besuchen. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Ausweisung sei grösser, als das private Interesse des Mannes am Verbleib in der Schweiz.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ein separates Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Mann ist noch hängig. (Urteil F-4427/2023 vom 16.7.2026) (hkl/sda)

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