Streit auf dem Zürichsee: Deshalb fällt der Name Klum
Im September 2024 gab es in Zürich Promialarm, als die Kaulitz-Zwillinge mitsamt Heidi Klum im Schlepptau ihren 35. Geburtstag feierten. Unterwegs waren sie mondän mit dem Boot. Erster Halt war das Bauschänzli auf dem Zürichsee, danach ging die Fahrt weiter nach Zürich-Wollishofen zum Restaurant Fischer's Fritz, wo extra ein VIP-Bereich für die partyfreudige Gruppe eingerichtet wurde. Auch die Bootsfahrt hat das Lokal gesponsert.
Bill Kaulitz schwärmte später: «Die Schweizer sind ein nettes Völkli und sehen alle so aus, als hätten sie Kohle.»
Doch das feuchtfröhliche Wochenende hat nun einen bitteren Nachgeschmack, denn es löste einen Krach zwischen zwei Bootsbesitzern aus. Genauer geht es um die Frage, wer den See befahren und damit Geld verdienen darf.
Die Streithähne: Promi-Gastronom Michel Péclard und Ulrich Oppelt, Unternehmer und Verbandspräsident von Swiss Nautic Union (SNU), dem Verband der privaten Fahrgastschifffahrt. Letzteren stören vor allem «illegale Beförderungsfälle», wozu auch die Bootsfahrt der Klum-Kaulitze gehört, schreibt die NZZ. «Gilt das Gesetz für alle, oder sind die, die sich daran halten, die Dummen?», stellt Oppelt die Grundsatzfrage.
Der Deutsche bietet mit seiner Firma seit rund zehn Jahren Fahrten auf dem Zürichsee an. In diesem Fall handle er jedoch als Verbandspräsident und im Interesse der «Sicherheit und eines fairen Wettbewerbs».
Wann liegt Gewerbsmässigkeit vor?
Klar ist: Bei Kursschiffen handelt es sich um gewerbsmässige Schifffahrt. Dasselbe gilt auch für private Fahrgastfahrten, sobald Personen gegen Bezahlung transportiert werden.
Die Gesetze für Schweizer Gewässer sind dabei streng: Ob Versicherungen, Reling-Höhe oder Brandschutz, die gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen für eine gewerbsmässige Nutzung des Bootes können schnell ins Geld gehen. Die Vorschriften gelten jedoch nicht für Privat- oder Mietboote, bei denen die Gäste selber am Steuer stehen. Die Frage ist aber, wie genau zwischen privat und gewerbsmässig unterschieden wird.
SNU-Verbandspräsident Oppelt sieht beim Fall Klum/Kaulitz klar das Vorliegen einer Gewerbsmässigkeit, denn hinter der Beförderung der Prominenten stehe ein wirtschaftliches Interesse, auch wenn keine direkten Fahrtkosten vorliegen. Allein die Anwesenheit der Promi-Gäste aus Deutschland habe dem Restaurant von Péclard zusätzliche Aufmerksamkeit und zusätzlichen Umsatz gebracht.
Da der teure Umbau des Schiffs umgangen wurde und trotzdem Gäste herumgeschifft werden, sieht Oppelt darin unlauteren Wettbewerb. Neben Péclard dürften nun noch weitere Personen auf dem Zürichsee wie auch auf dem Vierwaldstättersee mit einer Strafanzeige von Oppelt rechnen, wie er selber sagt.
Laut eigener Aussage gehe es Oppelt um die Sicherheit und nicht ums Geld, denn so kurze Taxifahrten wie jene im Fall Klum biete er normalerweise gar nicht an.
Kritik an Behörden
Oppelt kritisiert aber auch die See- und Wasserschutzpolizei: «Die Behörden müssten viel stärker kontrollieren.» Auf Nachfrage erfuhr er, dass in den letzten fünf Jahren nur zwei Kontrollen durchgeführt worden seien.
Die Wasserschutzpolizei weist den Vorwurf zurück, bei illegalen Schifffahrten untätig zu sein. Gewerbliche Fahrten mit nicht zugelassenen Schiffen müssten erst nachgewiesen werden – was in der Praxis oft schwierig sei, da Beweise oder belastende Aussagen fehlten. Oppelt überzeugt das nicht. Auf seine zahlreichen Hinweise sei nicht reagiert worden. Die Stadt- und Kantonspolizei widerspricht: Eine Zunahme solcher Fälle sei nicht feststellbar, eine graue Liste illegaler Anbieter, wie es von Oppelt vermutet wird, gebe es nicht.
Das sagt Michel Péclard
Gastronom Michel Péclard lässt sich den Streit ebenfalls nicht gefallen. Auf Social Media macht er sich Luft. Laut der NZZ soll er zudem in einer Mail an die Wasserschutzpolizei darum gebeten haben, zu prüfen, ob Oppelts Bewilligung entzogen werden könne. Péclard wirft seinem Kontrahenten unter anderem Gesetzesverstösse wie Parkvergehen vor und hat ihn bereits angezeigt. Oppelt hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Der Fall Klum wird nun eingestellt. Die Ermittlungen wegen Betrugs, unlauteren Wettbewerbs sowie Verstössen gegen die Binnenschifffahrts- und Schiffbauverordnung werden beendet. Laut Staatsanwaltschaft liegt kein Betrug vor, da niemand arglistig getäuscht worden sei. Zudem handle es sich nicht um regelmässige Fahrten.
Der Zürcher Péclard sieht sich bestätigt:
Oppelt nennt das Ganze «einen Skandal». Er hat Beschwerde eingelegt und will zur Not bis vors Bundesgericht gehen.
(kek)
