«So für den Rest meines Lebens wohnen zu müssen, ist unmenschlich»
In Marinas Briefkasten klafft dort, wo das Namensschild montiert sein sollte, ein Loch. Dafür klebt an der Briefkastentür ein Zettel, der die Namen der Bewohnenden auflistet. Es sind fünf.
Gross genug für ein Schild mit so vielen Namen wäre die Lücke ohnehin nicht. Der Briefkasten ist nicht für fünf Personen konzipiert. Und die dazugehörige 3,5-Zimmer-Wohnung, die sich auf der Rückseite des Gemeindegebäudes von Neerach ZH befindet, genauso wenig.
Trotzdem muss Marina hier wohnen bleiben. Bis auf unbestimmte Zeit. Weil die geflüchtete Ukrainerin mit ihren 65 Jahren im Pensionsalter ist. Und auf solche Fälle ist das System rund um den Schutzstatus S nicht ausgelegt.
7 Quadratmeter
«Willkommen», sagt Marina in gebrochenem Deutsch, als sie die Wohnungstür öffnet. Ihre Hand kann sie nicht zur Begrüssung reichen. Ihre Arme sind voll. Mit frischer Wäsche. «Entschuldige … ich weiss gar nicht, wohin damit», sagt sie und macht sich auf den Weg ins Schlafzimmer. Dort wird klar, was sie meint.
Marinas Schlafzimmer ist knapp 15 Quadratmeter gross. Ein breiter Schrank, zwei Betten, zwei Nachttischchen und drei kleine Regale stehen darin. Sie teilt sich das Zimmer mit einer anderen geflüchteten Ukrainerin. Auf sieben Quadratmetern muss ihr gesamtes Leben Platz finden.
Der geteilte Kleiderschrank ist bereits voll. Deshalb hängt Marina ihre Kleider an der Heizung auf. «In der Ukraine hatte ich nicht so eine Unordnung», sagt sie entschuldigend.
In der Ukraine war Marina Tierärztin. Sie hatte eine eigene Praxis und eine Wohnung im 14. Stock in der Grossstadt Dnipro im Osten des Landes. Doch als die russischen Truppen immer weiter vorrückten, sie die Stromausfälle, den Bombenalarm, die Angst nicht mehr aushielt, flüchtete sie in die Schweiz.
Im Sommer 2024 beantragte sie im Kanton Zürich Asyl. Sie erhielt den Schutzstatus S und damit das Recht auf Unterbringung und finanzielle Unterstützung. Sie sei dankbar, habe die Schweiz sie aufgenommen. Trotzdem sagt sie:
Gesundheitliche Probleme und Regeln
Es sind vor allem zwei Dinge, die Marina belasten. Erstens muss sie sich das Badezimmer, in dem sich Toilette und Dusche befinden, mit vier Personen teilen. Das bedeutet für sie eine tägliche Zerreissprobe. Denn sie hat eine ärztlich attestierte Beckenbodeninsuffizienz. «Gerade morgens oder abends, wenn alle gleichzeitig das Bad brauchen, wird es jeweils knapp», sagt sie peinlich berührt.
Zweitens versteht sich Marina nicht mit ihrer Zimmergenossin. Sie erzählt schaurige Geschichten darüber, wie diese ihr das Leben schwer machen soll. Überprüfen kann watson diese Erzählungen nicht. Um wenigstens ein bisschen Privatsphäre zu haben, hat Marina einen Raumtrenner zwischen ihr Bett und jenes ihrer Zimmergenossin gestellt. Damit hat sie eigentlich eine Hausordnung gebrochen.
In der spärlich eingerichteten Stube hängt diese ausgedruckt und laminiert an einem Regal. «Es dürfen keine zusätzlichen Möbel in die Unterkunft gebracht werden», steht dort. Weitere Hausregeln sind: «Besucher*innen müssen sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen können», «Übernachtungen und Anwesenheit zwischen 24.00 und 9.00 Uhr sind verboten», «Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe».
Marina sagt: «Ich fühle mich hier wie im Gefängnis. Dabei habe ich gar nichts verbrochen.» Einen Lichtblick gibt es für sie nicht. «Ich muss hier wohnen bleiben, bis der Krieg zu Ende ist. Aber wann soll das sein? Soll so der Rest meines Lebens aussehen?» Eine Antwort darauf kann die Juristin Zoë von Streng von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) geben: «Ja, Marina steckt relativ sicher für unbestimmte Zeit in dieser Wohnsituation fest.»
Eine Lücke im System
Von Streng hat immer wieder mit Fällen wie Marinas zu tun und sagt: «Dass Pensionierte zu Bedingungen leben müssen, die nicht altersgerecht sind, ist ein schweizweites Problem.» Potenziell betroffen seien grundsätzlich alle Personen, die keinen Anspruch auf AHV/IV und Ergänzungsleistungen (EL) hätten. Dann hätten sie lediglich Anspruch auf Unterbringung und finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt.
Das Budget, das diesen Personen maximal für eine Wohnung zusteht, lege jede Gemeinde selbst fest. «Etwa ein Drittel der Personen, die sich bei uns melden, finden auf dem freien Markt keine Wohnung, die in diesem Budget liegt», sagt von Streng. In diesen Fällen müsse die Gemeinde sie unterbringen. In Unterkünften wie jener, in der Marina wohnt.
Ein beachtlicher Anteil der Menschen, die bei von Streng Unterstützung suchen, sind Personen im Asylbereich oder mit Schutzstatus S. Das hat einen Grund: «Die meisten Gemeinden sprechen ihnen ein noch tieferes Budget fürs Wohnen zu als regulären Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern.»
Das ist auch in der Gemeinde Neerach der Fall. Der reguläre Höchstbetrag, den sie Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern fürs Wohnen zuspricht, liegt bei 1340 Franken. Marina erhält dagegen nur 500 Franken für Miete und Nebenkosten zugesprochen, weil sie mit Schutzstatus S keinen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe hat.
Doch auch eine Wohnung ausserhalb der Gemeinde, die diesem Budget entsprechen würde, darf Marina nicht beziehen. Denn für Personen mit Schutzstatus S gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende in einem laufenden Verfahren: Sie dürfen nicht selbst entscheiden, wo und wie sie wohnen möchten. Der Bund teilt sie einem Kanton zu und der Kanton einer Gemeinde. Der Kanton Zürich tut dies nach einem fixen Verteilschlüssel: Jede Gemeinde muss aktuell 15 Geflüchtete pro 1000 Einwohner aufnehmen.
Freie Wohnungswahl haben diese Personen erst, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Doch genau das ist im Falle von Marina aufgrund ihres Alters und ihrer körperlichen Beschwerden nicht mehr möglich. «Man könnte sagen: Marina fällt in eine Lücke», sagt von Streng.
Steile Treppen mit Kniearthrose
Szenenwechsel nach Männedorf, oberhalb des Zürichsees. Hier wohnen Mykola und seine Frau Vira seit vier Jahren in einem gemäss Gemeinde 18 Quadratmeter grossen Zimmer. Zusammen mit ihrer Katze. Das Ehepaar fällt in dieselbe Lücke wie Marina: Es ist aus Charkiw in der Ostukraine geflüchtet, hat Schutzstatus S erhalten und befindet sich im Pensionsalter. Mykola ist 76 Jahre alt, Vira 74.
Die beiden betonen, dass sie der Schweiz dankbar sind für ihre Aufnahme. Als vorübergehende Lösung sei ihre Wohnsituation ja auch in Ordnung gewesen. Aber eben nicht für immer. «Wir sind müde», sagt Mykola.
Auch ihre Unterkunft ist ursprünglich nicht gebaut worden, um eines Tages zehn Bewohnende aufzunehmen. Das denkmalgeschützte, schlecht isolierte Haus hat Jahrgang 1903. An diesem heissen Junitag staut sich die Hitze im Zimmer des Ehepaars.
Noch heisser ist es in der Gemeinschaftsküche im zweiten Stock. Um zu ihr zu gelangen, muss man eine enge, steile Wendeltreppe hochsteigen. Für Vira ist das eine tägliche Herausforderung. Die Liste ihrer Gebrechen ist lang: Diabetes, Bluthochdruck, Rückenschmerzen, Nachwehen einer Chemotherapie wegen Brustkrebs, Kniearthrose. Sie braucht ihre Hände, um sich am Geländer hochzuziehen. Ihre Einkäufe kann sie nicht selbst in die Küche tragen.
Platz für all ihre Lebensmittel hat es in der Küche jedoch ohnehin nicht. Auch diese ist nicht für eine Belegung von zehn Personen gebaut worden.
Das Ehepaar verstaut deshalb so viele Esswaren wie möglich in seinem Zimmer.
Insgesamt gibt es zwei Toiletten. Jene im Erdgeschoss, direkt neben dem Schlafzimmer des Ehepaars, befindet sich jedoch im gleichen Raum wie die einzige Dusche im Haus. Ist diese belegt – was morgens und abends ständig der Fall sein soll –, müssen Vira und Mykola abermals die Treppe hochsteigen.
Die Badezimmersituation stellt für Vira aber noch ein weiteres Problem dar: Um in die Dusche zu gelangen, muss sie zwei hohe Stufen erklimmen. «Einmal bin ich beim Rauskommen ausgerutscht und tief gefallen», erzählt sie.
Auf Nachfrage bestätigt die Gemeinde Männedorf, dass Vira sich im Bad leichte Verletzungen zugezogen hat. Inzwischen hat die Gemeinde rutschfeste Streifen auf die Treppenstufen geklebt. Für das Ehepaar ist das nur ein Trostpflaster. «Ich verstehe nicht, warum ein reiches Land wie die Schweiz von alten Menschen verlangt, so leben zu müssen», sagt Mykola. Auch auf diese Frage hat die Juristin Zoë von Streng von der UFS eine Antwort.
Alles legal
Wie die Gemeinden die ihnen zugeteilten Geflüchteten unterbringen, ist ihnen selbst überlassen. Kollektivunterkünfte und Mehrfachbelegungen von Zimmern sind explizit erlaubt, solange sie bei Personen, die nicht miteinander verwandt sind, geschlechtergetrennt sind. Konkrete Mindestanforderungen an Unterkünfte gibt es in der Schweiz nicht. «Grundsätzlich gilt: Alles ist zumutbar, solange es nicht gesundheitsschädigend ist», sagt von Streng.
Ob eine Wohnsituation gesundheitsschädigend ist, müsse im Einzelfall geprüft werden. «Für diesen Zweck müsste beispielsweise der Hausarzt an die Gemeinde begründen, dass eine andere Wohnsituation zwingend notwendig ist», sagt von Streng. Doch auch dann ist es möglich, dass die Betroffenen in ihrer Unterkunft bleiben müssen.
Im Februar 2026 hat Marinas Hausarzt in einer ärztlichen Empfehlung explizit festgehalten, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ein Einzelzimmer und Zugang zu einer eigenen Toilette benötige. Das Schreiben liegt watson vor. Etwas anderes als ein Gemeinschaftszimmer in einer anderen Unterkunft mit einem ebenfalls geteilten Badezimmer konnte die Gemeinde Neerach Marina jedoch nicht anbieten, wie die Gemeinde watson mitteilt.
Auch ein Gesuch an die Gemeinde Männedorf, in dem Mykola und Vira um eine Verbesserung ihrer Wohnsituation bitten, liegt watson vor. In diesem schreibt das Ehepaar, dass ihre Hausärztin ein ärztliches Attest ausstellen könne, das belege, dass die beiden aufgrund ihres Gesundheitszustands eine eigene Wohnung bräuchten.
Das Gesuch lehnte die Gemeinde Männedorf ab. Begründung: «Auch die Vorlage eines ärztlichen Attests begründet keinen Anspruch auf eine eigene Wohnungssuche, solange Ihnen durch die Gemeinde angemessener Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.» Die Gemeinde sei der Auffassung, dass sie unter Berücksichtigung von Viras und Mykolas Alter und Gesundheitszustand die für sie geeignetste verfügbare Unterkunft zugeteilt habe. Und weiter:
Diese Antwort zeigt: Es ist nicht zwingend eine Frage des Willens einer Gemeinde, Menschen wie Mykola, Vira und Marina eine bessere Wohnsituation zu bieten. Sondern des Könnens.
Lose-Lose-Situation
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Schweizer Asylinfrastruktur an den Anschlag gebracht. 2024 entschied der Kanton Zürich deshalb, seine Asylquote pro Gemeinde auf 1,6 Prozent zu erhöhen. Damit stieg die Anzahl Unterkunftsplätze, welche die Gemeinde Neerach bieten muss, von 39 auf 53 Plätze. Und für die Gemeinde Männedorf von 56 auf 185.
In einem Kanton, in dem bezahlbarer Wohnraum grundsätzlich knapp ist, wurde diese Erhöhung für viele Gemeinden zum Problem. Die Gemeinde Kilchberg sorgte beispielsweise für Schlagzeilen, als sie 19 Mietparteien kündigte, damit Geflüchtete in die Wohnungen in Gemeindebesitz einziehen konnten. Nur so konnte Kilchberg die kantonale Asylquote erfüllen. Verdrängt wurden dadurch vor allem Familien und Menschen mit geringem Einkommen.
Auf Nachfrage von watson schreibt die Gemeinde Männedorf: «Die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich sowie weiterer Menschen, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, gestaltet sich zunehmend schwierig.» Zwar hätte die Notwohnraum-Anlage, deren 15 3,5-Zimmer-Wohnungen im August 2025 bezugsbereit wurden, Entlastung gebracht. Damit 60 Personen darin untergebracht werden können, sind die Schlafzimmer jedoch allesamt mit Stockbetten ausgestattet. Genau deshalb wären sie für Mykola und Vira nicht geeignet.
Die Gemeinde Männedorf schreibt weiter, sie habe versucht auf die Bedürfnisse des Ehepaars einzugehen, indem sie ihnen ein Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten statt Stockbetten gegeben habe. Und das im Erdgeschoss, wo sich das Bad befände. «Nach Einschätzung der zuständigen Stellen entspricht die aktuelle Wohnsituation den Bedürfnissen der betroffenen Personen.»
Ähnlich ausweglos gestaltet sich die Situation in der Gemeinde Neerach. Diese wollte am Dorfrand eine neue Asylunterkunft erbauen. Sie hätte Platz für acht Wohnungen für jeweils vier Personen geboten, wobei eine Wohnung behindertengerecht ausgestattet werden sollte. Doch das Neeracher Stimmvolk lehnte das Bauprojekt 2024 an der Gemeindeversammlung ab.
Neerachs Plan B: an einem anderen Standort, etwas ausserhalb, eine provisorische Asylunterkunft zu erbauen. Doch weil der Standort sich ausserhalb der Bauzone befand, stoppte das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) das Projekt. Gegenüber watson sagt die Gemeinde Neerach deshalb: «Wir können Geflüchteten beim besten Willen keine Einzelzimmer oder eigene Wohnungen anbieten. Damit wir das Kontingent mit der Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen können, müssen wir aktuell zwei bis drei Personen in einem Zimmer unterbringen.»
Problem wird sich verschärfen
Juristin Zoë von Streng prognostiziert, dass sich das Problem in den nächsten Jahren verschärfen wird, weil immer mehr Personen mit Schutzstatus S ins Pensionsalter kämen. Denn:
Aus ihren jetzigen Unterkünften gebe es deshalb nur zwei Auswege: Entweder der Ukrainekrieg fände ein Ende, das eine Rückkehr möglich mache, oder sie würden irgendwann aus gesundheitlichen Gründen in ein Alters- und Pflegeheim wechseln. «Aber auch das dürfen sie erst, wenn eine unabhängige Stelle, etwa ein Arzt oder die KESB, diesen Schritt als zwingend notwendig erachtet», sagt von Streng.
watson hat Marina, Mykola und Vira im Juni besucht. An ihrer Wohnsituation hat sich seither nichts verbessert.
Mykola und Vira wollen nun versuchen in ein Altersheim einzutreten, «um würdiger leben zu können». Marina belegt einen Deutsch-Intensivkurs und hat sich in den Kopf gesetzt, diesen so schnell wie möglich mit einem Diplom abzuschliessen. Sie hofft, dass sie danach einen Job finden, sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und endlich ausziehen kann. Trotz gesundheitlicher Beschwerden und Pensionsalters.
