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UBI rügt swissinfo für Beitrag zu No Billag.

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Die SRG-Tochter Swissinfo ist unter anderem für die Berichterstattung für Auslandschweizer zuständig.Bild: KEYSTONE

«Nicht objektiv informiert» – SRG-Ableger Swissinfo wird für Beitrag zu No Billag gerügt

22.06.2018, 16:4522.06.2018, 17:00
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Swissinfo hat in einem Beitrag zur No-Billag-Initiative, die die Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren verlangte, nicht objektiv informiert. Das hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) entschieden und eine Beschwerde teilweise zugelassen.

Der Beschwerdeführer hatte zwei Beiträge der SRG-Plattform Swissinfo beanstandet. Er machte geltend, dass diese das Sachgerechtigkeits-, das Transparenz- und das Vielfaltsgebot verletzten. Die No-Billag-Initiative wurde Anfang März an der Urne abgelehnt. Am Freitag beriet die UBI in Bern öffentlich über die Beschwerden.

Faktencheck zu Ratsvoten

Die beiden Beiträge hatte Swissinfo im September 2017 publiziert, im Anschluss an die Beratungen im Nationalrat zur Initiative. Im einen führten vier Vertreter der Auslandschweizer aus, dass die Informationen der SRG für die fünfte Schweiz unverzichtbar seien. Der andere war ein Faktencheck von Voten im Rat zu «No Billag».

Dieser mit einem Barometer, Prozentzahlen und Smileys ergänzte Faktencheck war in den Augen einer Mehrheit der UBI-Experten nicht objektiv. Als «diskutable Methode, tendenziöse Evaluation, manipulierend, subjektive Beurteilung» wurde dieses Barometer in der Beratung bezeichnet.

Möglicherweise hätte der Beitrag in einem anderen Medium bestehen können. Doch bei Swissinfo wäre angesichts der direkten Betroffenheit der SRG durch die No-Billag-Initiative ein weniger lockerer Tonfall angebracht gewesen, betonte einer der Experten. Die übrigen Beanstandungen wies die UBI ab.

Mit sechs zu zwei Stimmen entschied sie, dass der Swissinfo-Beitrag mit den vier Auslandschweizer-Stimmen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt habe. Die zitierten Personen seien deutlich gekennzeichnet gewesen.

Weiterzug offen

Die Verantwortlichen von Swissinfo wollen über einen Weiterzug ans Bundesgericht erst entscheiden, wenn der schriftliche Bericht vorliegt, wie Chefredaktorin Larissa Bieler nach der Beratung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Ein Faktencheck wie ihn die UBI nun beanstandet habe, würde in dieser Form nicht mehr gemacht.

Die Ombudsstelle SWI swissinfo.ch hatte in einer Stellungnahme beide Beschwerden zurückgewiesen. Die kritisierten Beiträge hätten es Auslandschweizern erlaubt, sich eine Meinung zu bilden. Sie seien gut fünf Monate vor der Abstimmung im März 2018 aufgeschaltet worden.

Die Beschwerde gegen Swissinfo war die einzige, die die UBI im Zusammenhang mit der Abstimmung über die No-Billag-Initiative zu behandeln hatte. (sda)

Wenn die Befürworter von «No Billag» ehrlich wären ...

Video: Christoph Bernet, Angelina Graf
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