Nationalrat will drei Maghrebstaaten asylrechtlich als sichere Staaten einstufen
Vier Staaten in Nordafrika sollen asylrechtlich neu als sichere Herkunftsländer gelten. Der Nationalrat hat dazu eine Motion der SVP-Fraktion angenommen. Allerdings wollte er nicht auch die Türkei zu den sicheren Heimatländern zählen.
Konkret sollen Ägypten sowie die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer gelten. Der Nationalrat sagte am Dienstag mit deutlichem Mehr Ja zur Motion der SVP, gegen den Willen des Bundesrates. Die Türkei strich er aus der Motion.
«Vor Verfolgung sicher»
In den fünf Ländern bestehe Sicherheit vor Verfolgung, argumentierte die SVP. Ägypten, Marokko und Tunesien habe die EU als sichere Herkunftsländer deklariert, so die SVP. Die Türkei sei als Mitglied des Europarates an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Menschenrechtskonvention gebunden.
Algerien schliesslich könne insgesamt als sicher eingestuft werden. Kritisch seien zwar einige Gebiete, doch könnten Algerier und Algerierinnen problemlos in andere, stabile Regionen zurückgeführt werden.
Andere Länder hätten längst gehandelt, kritisierte SVP-Sprecher Pascal Schmid (TG) im Rat. «Nur der Bundesrat will nichts tun.» Die Zahl der Asylgesuche aus Nordafrika und der Türkei habe sich seit 2010 verfünffacht. Angeblich Verfolgte aus Nordafrika würden in der Schweiz häufig kriminell.
«Safe Country ist nicht Safe Country»
Der Bundesrat ist gegen die Motion. Keines der fünf genannten Länder erfülle derzeit die Bedingungen, um als sicherer Herkunftsstaat zu gelten, sagte Justizminister Beat Jans dazu. Relevant für diese Einschätzung sei, dass ein Staat seine gesamte Bevölkerung vor unrechtmässiger Verfolgung schütze.
«Safe Country» in der EU bedeute nicht dasselbe wie «Safe Country» in der Schweiz, sagte Jans. In der Schweiz könnten alle Asylgesuche beschleunigt behandelt werden, in der EU nur jene aus als sicher bezeichneten Herkunftsstaaten.
Das Safe-Country-Konzept werde im Rahmen der Asylstrategie auf Anpassungen und Alternativen geprüft, versicherte der Justizminister. Am (morgigen) Mittwoch befasst sich der Ständerat voraussichtlich mit einer gleich lautenden Motion von Pirmin Schwander (SVP/SZ).
Keine Aufenthaltsbewilligung nach Delikten
Der Nationalrat beschloss in seiner ausserordentlichen Session am Dienstag zum Thema Sicherheit auch Verschärfungen für Ausländerinnen und Ausländer. Vorbestrafte Ausländerinnen und Ausländer sollen nach dem Willen des Nationalrates kein Aufenthaltsrecht mehr bekommen. Das soll Kriminelle von der Schweiz fernhalten.
Wer eine Bewilligung beantragt, soll einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorlegen müssen. Die Forderung der SVP, der Tessiner Praxis zu folgen, passierte mit 121 zu 71 Stimmen. Mit einer gleichlautenden Motion befasst sich der Ständerat am (morgigen) Mittwoch, ebenfalls in einer ausserordentlichen Session.
«Es muss Ziel sein, ein Gesuch genau anzuschauen», sagte SVP-Sprecher Gregor Rutz (ZH) im Nationalrat. Einen Auszug aus dem Strafregister müsse auch vorlegen, wer eine Wohnung mieten oder bestimmte Stellen antreten wolle. In der Schweiz sollten keine Kriminellen aufgenommen werden.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Bei Drittstaaten-Angehörigen könnten die Behörden schon heute Strafauszüge verlangen, sagte Jans im Rat. Gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sei dies allerdings nur bei Verdachtsmomenten möglich.
Ausreise nach schweren Straftaten
Schwer straffällig gewordene Menschen von ausserhalb des Schengenraumes sollen die Schweiz künftig automatisch verlassen müssen. Die Motion dazu – diesmal von der FDP-Fraktion – nahm der Nationalrat mit 131 zu 63 Stimmen an.
Die FDP will, dass die Kantone bei Ausschaffungen eine einheitliche Praxis einführen und damit die Ausschaffungsinitiative konsequent umsetzen. Bei schweren Straftaten oder wiederholten Delikten sollen zudem keine Asylgründe mehr überprüft werden.
Der Bundesrat lehnt das Ansinnen ab. Jans verwies dabei auf das Non-Refoulement-Gebot. Gesuche von straffällig Gewordenen würden heute schon prioritär behandelt. (sda)
