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Totgeburt: Syrerin erhält von der Schweiz Genugtuung von 12'000 Franken

Nach Totgeburt: Syrerin erhält von der Schweiz Genugtuung von 12'000 Franken

10.11.2022, 12:00
Aussenaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen, aufgenommen am 5. Juli 2012. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. GallenBild: KEYSTONE

Der Bund muss einer Syrerin eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die hochschwangere Frau erhielt im Juli 2014 von Grenzwachtkorps in Brig VS keine medizinische Hilfe, obwohl sie unter zunehmenden, wehenartigen Schmerzen litt.

Die Syrerin wurde mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern trotz grosser Schmerzen in einem Zug nach Domodossola/I zurückgeführt. Die Familie wollte eigentlich nach Deutschland reisen, um dort ein Asylgesuch zu stellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Begehren der Familie auf Schadenersatz abgewiesen.

Die vom Bund zu leistende Genugtuung begründete das Gericht damit, dass durch das Handeln des Grenzwachtkorps die Schmerzen der Frau verlängert wurden und sie sich wegen der Umstände in Todesangst befand. (Urteil A-691/2021 vom 27.10.2022) (aeg/sda)

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