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Totgeburt bei Rückschaffung: Leiden syrischer Mutter mit Handy gefilmt

Flüchtlingsdrama auf Schweizer Boden
Der Vater und weitere Verwandte des totgeborenen syrischen Flüchtlingsmädchens bei der Beerdigung gestern Mittwoch in Domodossola. Video: YouTube/Vconews

Totgeburt bei Rückschaffung: Leiden syrischer Mutter mit Handy gefilmt

Eine syrische Asylantin hat bei der Rückschaffung nach Italien durch das Schweizer Grenzwachtkorps eine Totgeburt erlitten. Der Onkel des toten Mädchens hat ihre Leiden gefilmt. Den Schweizer Behörden will er das Video aber nicht aushändigen.
10.07.2014, 15:1411.11.2020, 10:45
Kian Ramezani
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Die Geschichte, die 10vor10 gestern publik gemacht hat, erschüttert nicht nur die Schweiz, sondern auch Norditalien: Eine syrische Frau, die im siebten Monat schwanger war, erlitt während der Rückschaffung von Vallorbe über Brig nach Domodossola Anfang Juli starke Blutungen. Auch ihre Fruchtwasserblase platzte. Der Ehemann der Frau kritisiert, dass die mit der Rückschaffung betrauten Beamten des Schweizer Grenzwachtkorps seine Hilferufe nicht ernst genommen hätten und ihn und seine Frau in Brig noch mehrere Stunden in einer Zelle eingesperrt hätten. Erst in Domodossola reagierten italienische Beamte adäquat und brachten die Frau in ein Spital. Dort konnte der Frau nicht mehr geholfen werden. Der Fötus war leblos, die Ärzte mussten die Totgeburt einleiten.

Militärjustiz als mögliche Untersuchungsstelle

Der Chef des Grenzwachtkorps, Jürg Noth, hat gegenüber «10vor10» sein Bedauern über den Vorfall geäussert. Noth sagte auch, er habe sofort eine Untersuchung eingeleitet. Damit erweckte er den Eindruck, diese sei bereits am Laufen, dabei ist offenbar noch gar nicht klar, welche Behörde den Vorfall untersuchen soll. Auf Anfrage von watson sagte Walter Pavel, Kommunikationschef der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), dass «der Fall je nachdem durch die Militärjustiz untersucht» wird.*

Bei der Aufklärung des Falles soll insbesondere ein Handyvideo helfen, das laut italienischen Medienberichten der ebenfalls anwesende Bruder des Ehemannes während der Rückschaffung aufgenommen hat. Die Schweizer Behörden hätten laut einer gut informierten Quelle bei ersten telefonischen Kontakten mit der Familie am Dienstag kondoliert, sich entschuldigt und gleich danach gefragt, ob ein solches Video existiere und ob dieses einzusehen sei. Gemäss EZV-Sprecher Walter Pavel weiss das Grenzwachtkorps von dem Video nichts. «Ob es diesen Film gibt, entzieht sich unserer Kenntnis», sagt Pavel.

Der Onkel des totgeborenen Kindes habe sich jedoch geweigert, das Video herauszugeben und weiter mit Schweizer Beamten zu sprechen. Nun befindet er sich in Mailand, wo die Familie Verwandte hat und sich zwei weitere Söhne aufhalten. Der fragliche Handyfilm soll ausschliesslich italienischen Untersuchungsbehörden übergeben werden. Die Familie hat inzwischen zwei Anwälte engagiert, davon einen in Verbania, nahe der Schweizer Grenze am Lago Maggiore, und einen in Turin.

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Entschuldigung des Bundesrates gefordert

Die Schweizer Flüchtlingshilfe zeigte sich derweil in einer ersten Stellungnahme betroffen vom Vorfall und verlangte eine offizielle Entschuldigung des Bundesrates bei der Familie. Die Behandlung der hochschwangeren und damit besonders verletzlichen Frau sei «eines zivilisierten Landes unwürdig», schreibt die Flüchtlingshilfe. Besonders verletzlichen Personen sei jeweils umgehend medizinische Behandlung zukommen zu lassen und der asylbürokratische Prozess sei solange auszusetzen, bis diese ausser Gefahr seien.

Gestern Mittwoch ist das totgeborene syrische Mädchen auf dem Friedhof von Domodossola beigesetzt worden. Die Angehörigen haben es nach muslimischem Ritus beigesetzt und den Sarg nach Mekka ausgerichtet.

*Korrekturhinweis: In der ursprünglichen Version dieses Artikels hiess es, das Grenzwachtkorps sei Teil der Armee. Das ist falsch. Das Grenzwachtskorps ist Teil des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Deliktisches Verhalten von Angehörigen des Grenzwachtkorps wird dennoch gemäss Militärstrafrecht und von der Militärjustiz geahndet.

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