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Migration

Der Bund soll Flüchtlingen die Fluchtkosten bezahlen

Das Schweizerische Rote Kreuz stockt seine Winterhilfe für Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina auf.
Bild: KEYSTONE

Der Bund soll Flüchtlingen, die in ihre Heimat zurückkehren, die Fluchtkosten bezahlen

Flüchtlinge wenden oft grosse Summen auf, um aus ihren Ländern zu fliehen. Bei vielen lohnt es sich nicht, denn sie werden in den Zielländern abgewiesen. Nun plädiert die Eidgenössische Migrationskommission für eine grosszügigere Rückkehrhilfe.
18.12.2019, 07:3718.12.2019, 07:38
Kari Kälin / ch media
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Gesicherte Zahlen für die Schweiz existieren nicht. Aber teuer ist die Reise durch die Wüste Afrikas und übers Mittelmeer bis in unser Land auf jeden Fall. Experten gehen davon aus, dass zum Beispiel Eritreer, die in der Schweiz nach wie vor am meisten Asylgesuche stellen, etwa 6000 bis 10'000 Franken für das lebensgefährliche Unterfangen aufwerfen. Die Schätzungen scheinen realistisch. Die deutschen Behörden kamen 2016 nach der Befragung von 2300 Asylsuchenden zum Schluss, dass sie im Durchschnitt 7000 Euro für den Weg nach Deutschland ausgaben.

Die Ausgaben lohnen sich nicht für alle Migranten. So gewährte die Schweiz im letzten Jahr rund 40 Prozent kein Bleiberecht. Zwischen 2008 und 2017 schieden rund 195'000 Personen aus dem Asylprozess aus. Was nicht zwingend bedeutet, dass sie das Land verlassen. Einige tauchen unter, schlagen sich als Sans-Papiers durch, andere leben mit 8 bis 12 Franken Nothilfe pro Tag.

Knapp 1500 Franken pro Person

Die Eidgenössische Migrationskommission präsentiert in einer neuen Studie Vorschläge, um die prekäre Situation von abgewiesenen Asylbewerbern zu verbessern. Potenzial sieht sie in einem Ausbau der Rückkehr­hilfe. Davon profitieren bis jetzt weniger als 10 Prozent der Personen, welche die Schweiz verlassen müssen. Im letzten Jahr gab der Bund insgesamt 1.5 Millionen Franken für Rückkehrhilfe aus. In Spezialfällen, etwa für konkrete Integrationsprojekte, gewährt die Schweiz Beiträge von maximal 5000 Franken.

Von einer finanziell grosszügigeren Unterstützung verspricht sich die Migrationskommission zum Beispiel, mehr Weggewiesene zu einer freiwilligen Heimkehr in ihr Land zu motivieren und dadurch vor dem Abtauchen in die Illegalität zu bewahren. Zudem sollen die Zuwendungen mindestens die Kosten decken, die auf der Flucht entstanden sind. Ein Neustart im Herkunftsland mit Schulden bedeute einen Gesichtsverlust, der die Reintegration erschwere oder verunmögliche, heisst es in der Studie.

Konkrete Zahlen nennt die Migrationskommission keine. Klar ist: Würden die Forderungen umgesetzt, stiegen die Kosten. Denn im Durchschnitt gab der Bund letztes Jahr knapp 1500 Franken pro Person aus. Diese Summe liegt deutlich unter den Tarifen, die Schlepper für die illegale Überfahrt nach Europa kassieren.

Auf der anderen Seite könnte die öffentliche Hand Geld sparen, wenn die abgewiesenen Asylbewerber die Schweiz dank einer besseren Starthilfe rascher verlassen. Asylministerin Karin Keller-Sutter kündigte im September denn auch einen Ausbau der Rückkehrhilfe an. Die Bundesrätin erwägt zudem, wieder sogenannte Länderprogramme aufzugleisen.

Dabei orientiert sich die Rückkehrhilfe spezifisch an den Bedürfnissen in den Herkunftsländern. Urs Betschart, ehemaliger Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration und Leiter des Migrationsamts des Kantons Zürich, zieht eine positive Bilanz aus früheren Länderprogrammen: «Die Menschen wurden nicht einfach weggeschickt, sondern die Schweiz hat ihnen ermöglicht, eine neue Existenz aufzubauen», sagt Betschart. Davon hätten auch die Zurückgebliebenen profitiert.

Die Migrationskommission empfiehlt sodann, dass abgewiesene Asylbewerber eine begonnene Berufsausbildung beenden dürfen. Der Bundesrat steht diesem Anliegen aber derzeit skeptisch gegenüber. Solche Fälle würden wegen der beschleunigten Asylverfahren rarer, argumentiert er.

Eine Verbesserung schlägt die Migrationskommission vor für abgewiesene Asylbewerber, die gar nicht zurückkehren können – weil sie die nötigen Reisepapiere nicht beschaffen können oder ihr Heimatland sich weigert, sie aufzunehmen. Beziehen sie Nothilfe, müssen sie den Behörden nachweisen, dass sie in einer Notunterkunft übernachten.

Gleichzeitig können sie regelmässig wegen illegalen Aufenthalts gebüsst werden. Mit einer Art Duldungsausweis sollen sie wenigstens ihre «reguläre Illegalität» dokumentieren können, damit sie sich keine Bussen mehr einhandeln. Für die Migrationskommission ist auch klar: Die Nothilfebezüger sollen regelmässig beraten werden, um sich aus ihrer prekären Situation zu befreien – zum Beispiel dank Rückkehrhilfe. (bzbasel.ch)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maylander
18.12.2019 08:20registriert September 2018
Am Ende ist dies eine Subventionierung von Schlepperaktivitäten. Sicher gut gemeint aber schlussendlich werden sich noch mehr auf die gefährliche Reise machen. Ein guter Teil des Geldes endet dann in den Taschen von kriminellen Organisationen.
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Restless Lex
18.12.2019 08:15registriert April 2016
Die Überlegung hat nur einen kleinen Haken. Wenn die Schweiz die Fluchtkosten von ca. 7000.- erstattet, wird der Flüchtlingsstrom zunehmen, da die potenziellen Asylanten kein Verlust machen werden bzw. Schlepper dies auch ausnutzen könnten.
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pachifig
18.12.2019 09:42registriert März 2019
Toll, dann lohnt es sich ja noch mehr. Kein Risiko mehr, die Kosten werden ja bezahlt. :-)
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