Schweiz
Migration

Wegweisungen aus der Schweiz nach Afghanistan in gewissen Fällen möglich

Gericht entscheidet: Junge Afghanen können in Heimatland weggewiesen werden

19.08.2026, 08:4919.08.2026, 08:51

Junge Männer aus Afghanistan können aus der Schweiz in ihr Heimatland weggewiesen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in einem Referenzurteil entschieden, wie SRF berichtet. Möglich ist dies allerdings nur, wenn besonders günstige Umstände vorliegen und diese Personen durch das Taliban-Regime nicht besonders gefährdet sind.

A woman and child sit by the roadside as armed Taliban walk past during celebrations marking the fifth anniversary of the U.S. withdrawal from Afghanistan and the Taliban's return to power, in Ka ...
Personen unterwegs in der afghanischen Hauptstadt Kabul.Bild: keystone

Hintergrund des Urteils waren Rückweisungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) von 200 afghanischen Männern. Gegen diese waren Beschwerden eingereicht worden, weshalb das BVGer entscheiden musste. Mit diesem Fall steht nun ein Referenzurteil – dieses ist abschliessend und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Beim vom BVGer beurteilten Fall geht es um einen jungen Mann aus Afghanistan, welcher gemäss SRF Ende 2025 ein Asylgesuch gestellt hat. Dieses wurde vom SEM abgelehnt. Der Afghane sei gesund und habe keine familiären Verpflichtungen, hiess es. Zudem habe er Berufserfahrung und werde in Afghanistan von seiner Familie unterstützt. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diese Darstellung nun. Weiter sei er durch das Taliban-Regime in seiner Heimat nicht besonders gefährdet. Die Voraussetzung für eine Wegweisung sei damit gegeben.

Wie SRF weiter berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht nach der Verkündung des Urteils seine Beurteilung von Afghanistan geändert. Die Sicherheitslage habe sich seit der Machtübernahme der Taliban verbessert, heisst es neu.

Gleichzeitig wird aber nach wie vor darauf hingewiesen, dass die gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Lage besorgniserregend sei. Besonders heikel sei die Lage für Frauen sowie religiöse und ethnische Minderheiten. Aus diesem Grund wird auf die nötigen günstigen Umstände bei möglichen Wegweisungen hingewiesen. Auch ob das Urteil nun auf alle hängigen Beschwerden übertragen werden kann, bleibt somit offen. (dab)

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97 Kommentare
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Tobias W.
19.08.2026 09:44registriert Januar 2017
Zitat: „Möglich ist dies allerdings nur, wenn besonders günstige Umstände vorliegen und diese Personen durch das Taliban-Regime nicht besonders gefährdet sind.“

Besonders günstige Umstände….?

Also Männer sind durch das Regime nicht gefährdet, sondern bevorteilt und überprivilegiert. So sehe ich das.

Und Frauen - das Gegenteil. Aber sie hier bleiben lassen macht dann trotzdem nur Sinn, wenn sie sich auch anpassen und integrieren. Wenn sie weiterhin islamistisch leben wollen, können auch sie das gradsogut in Afghanistan.
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BigMic
19.08.2026 09:31registriert Januar 2014
Sehr erfreulicher Entscheid wie ich finde.
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Dr no
19.08.2026 09:51registriert Mai 2018
Gut so ! Hier müssen wir viel härter sein. "die gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Lage besorgniserregend sei." ja es gibt wohl viele Länder, denen es schlechter geht als uns. Das kann aber kein Argument sein, warum man nicht jemanden zurückweisen können sollte. Wir können nicht alle aufnehmen, denen es schlechter geht als uns. und bevor die "Fairnessfanatiker" aufschreien: Das Leben ist nicht fair.
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