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Polizeirapport

Sexueller Übergriff in Liestal: Täter-Bilder nach Frist

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Sexueller Übergriff auf Frau in Liestal: Behörden wollen Bilder des Täters veröffentlichen

Am Sonntagnachmittag, 5. April 2020, kam es im Gebiet Allee in Liestal zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau. Da der tatverdächtige Mann trotz umfangreicher Ermittlungen bisher nicht identifiziert werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft Baselland nach Ablauf einer Frist Bilder des mutmasslichen Täters veröffentlichen.
15.05.2020, 09:2915.05.2020, 11:20
Vergewaltigung Symbolbild
Bild: Shutterstock

Am Sonntagnachmittag, 5. April 2020, kam es in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr zu einem sexuellen Übergriff bei der Entsorgungsanlage im Gebiet Allee in Liestal. Das Opfer war eine eine 60-jährige Frau, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Als sich das spätere Opfer bei den Containern der Recyclingstation aufhielt, wurde sie von einem älteren unbekannten Mann in ein mehrminütiges Gespräch verwickelt und anschliessend hinter einen Container gezogen, wo es zum sexuellen Übergriff auf die Frau kam.

Zeugen konnten das Gespräch zwischen dem Opfer und dem unbekannten Mann beobachten und näherten sich kurze Zeit später, nachdem beide hinter den Containern verschwunden waren. Nach einer direkten Ansprache durch die Zeugen liess der Mann vom Opfer ab und entfernte sich mit einem blau-weissen Mountain-Bike in unbekannte Richtung. Das Opfer blieb körperlich unverletzt.

Veröffentlichung von Bildmaterial vorgesehen

Die am Tatort eingetroffenen Zeugen konnten den Unbekannten nicht nur in ein kurzes Gespräch verwickeln, sondern diesen auch fotografieren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Da der Täter trotz umfangreicher Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft noch nicht identifiziert werden konnte, sieht die Staatsanwaltschaft nach Ablauf einer Frist die Veröffentlichung des Bildmaterials vor. Die Fotos werden in einer ersten Phase verpixelt, danach gegebenenfalls unverpixelt veröffentlicht.

Von einer Publikation der Bilder kann abgesehen werden, wenn sich der Tatverdächtige bis am 26. Mai 2020 bei den Strafverfolgungsbehörden meldet. Der unbekannte Mann wird daher aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Baselland zu melden. (bzbasel.ch)

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