Schweiz
Rassismus

Zürcher Obergericht spricht Polizisten frei

Perosnen an einer Solidaritaetskundgebung fuer Wilson A. vor dem Prozess am Zuercher Obergericht, am Donnerstag, 15. Februar 2024 in Zuerich. Am heutigen Donnerstag stehen drei Zuercher Stadtpoliziste ...
Vor dem Zürcher Obergericht fand eine Solidaritätskundgebung für Wilson A. statt. Am Donnerstag müssen sich drei Stadtpolizisten vor Gericht verteidigen, 15. Februar 2024.Bild: keystone

Zürcher Obergericht spricht Polizisten frei – Richter sieht kein «Racial Profiling»

15.02.2024, 20:2715.02.2024, 20:56

Das Zürcher Obergericht hat einen 48-jährigen Polizisten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, 2009 in Zürich einen dunkelhäutigen Mann massiv angegriffen zu haben, als dieser sich gegen eine Personenkontrolle wehrte.

Das Zürcher Obergericht bestätigte am Donnerstag den Freispruch des Bezirksgerichts Zürich vom April 2018. Zusammen mit dem 48-jährigen Zürcher Stadtpolizisten, der den umstrittenen Einsatz leitete, standen damals auch noch eine Polizistin und ein Polizist vor Gericht. Ihre Freisprüche wurden vor Obergericht nicht mehr angefochten.

Wie schon das Bezirksgericht sprach das Obergericht den Polizisten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei. Der Beschuldigte habe den damals 36-jährigen Privatkläger Wilson A. nicht gewürgt und auch sonst keine unangemessene Gewalt angewendet. Der Privatkläger selbst habe die Eskalation durch sein Verhalten verursacht.

Wilson A. und seine Sympathisanten sehen den aus Nigeria stammenden Mann als Opfer von Rassismus und Polizeigewalt. Mehrere Organisationen, die den Fall begleiten, sprechen von einem typischen Beispiel von Racial Profiling, also dass die Polizei Dunkelhäutige einzig aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliere.

Kein Gehör für Racial-Profiling-Vorwürfe

Diesbezügliche Vorwürfe, die auch der Anwalt des Privatklägers erhob, wies das Gericht zurück. «Wenn die Polizei eine dunkelhäutige Person sucht, wird sie dunkelhäutige Personen und nicht weisse Personen kontrollieren und umgekehrt», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung.

Auch der Anwalt des beschuldigten Polizisten sagte, es liege kein Fall von Racial Profiling vor. Die Polizisten hätten den Privatkläger verhaften müssen, nachdem dieser sich fürchterlich über die Kontrolle aufgeregt und die Beamten angegriffen habe. Von einem Gewaltexzess seitens der Polizisten könne keine Rede sein.

Der mittlerweile 50-jährige Wilson A. war an dem Abend im Oktober 2009 nach einer Party zusammen mit einem ebenfalls dunkelhäutigen Freund auf dem Heimweg im Tram.

Als eine Polizistin und ein Polizist in das Tram stiegen, und ihre Ausweise verlangten, kippte die gute Laune der beiden Männer. Sie vermuteten, dass sie nur wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert würden und sagten dies auch.

Die beiden Polizisten stiegen mit den beiden Männern an der nächsten Haltestelle aus, wo bereits ein dritter Polizist wartete. Es war der Gruppenführer, der am Donnerstag vor Obergericht stand.

Ab diesem Zeitpunkt gehen die Darstellungen der beiden Männer und der Polizisten weit auseinander. Die Polizisten hätten sich grundlos auf Wilson A. gestürzt, ihn mit Pfefferspray und Schlägen eingedeckt. Schliesslich sei er auch noch gewürgt worden, sagte der Anwalt von Privatkläger Wilson A.

Gemäss den Polizisten wiederum habe sich Wilson A. von Anfang an unkooperativ und aggressiv verhalten und sie angegriffen. Sie hätten sich deshalb wehren müssen und ihn schliesslich mit vereinten Kräften zu Boden gebracht und festgenommen. Grund der Kontrolle sei gewesen, dass einer der Männer Ähnlichkeiten mit einer damals zur Fahndung ausgeschriebenen Person hatte.

Letzteres bestritt der Anwalt von A. vehement. Es handle sich dabei um eine reine Schutzbehauptung der Polizisten, die sich erst nach dem Vorfall zurechtgelegt hätten.

Demo vor und Unmutsbekundungen im Saal

Dutzende Sympathisantinnen und Sympathisanten von Wilson A. versammelten sich am Donnerstagmorgen vor dem Zürcher Obergericht zu einer Kundgebung und begleiteten ihn auch in den Gerichtssaal.

Ein ungläubiges Raunen ging durch den Saal, als der beschuldigte Polizist davon sprach, dass ihn das langwierige Gerichtsverfahren persönlich stark belaste. Der Richter drohte, im Wiederholungsfall den Saal räumen zu lassen. Auch bei der Verkündung des Freispruchs für den Polizisten kam es zu kurzen Unmutsbekundungen aus dem Publikum.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Anwälte und Unterstützer hatten bereits im Vorfeld angekündigt, den Fall, wenn nötig, bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen zu wollen.

(sda)

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