Sein Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen: Der Nigerianer Mike Ben Peter starb im Februar 2018 in Lausanne bei einer Polizeikontrolle. Er wurde von Beamten am Boden fixiert und erlitt einen Herzstillstand.
Im Zuge der Black-Lives-Matter-Bewegung wurde der Todesfall schnell mit jenem von George Floyd in den USA verglichen. Der Afroamerikaner erstickte, weil ihm ein Polizist neun Minuten lang auf den Hals kniete.
Diese Woche kommt es im «Fall Mike» vor dem Lausanner Strafgericht zum Prozess. Die wichtigsten Punkte:
Am Abend des 28. Februars 2018 führten Polizeibeamte in der Nähe des Lausanner Bahnhofs eine Aktion gegen den Drogenhandel durch. Der 40-Jährige Mike Ben Peter geriet in ihr Visier, weil er ein verdächtiges Säckchen hinter einem Auto hervorgeholt hatte.
Zuerst versuchte ein Polizist den Verdächtigen allein festzunehmen. Später stiessen fünf weitere Beamte hinzu. Sie überwältigten Mike Ben Peter, der sich den Ordnungshütern widersetzte. Er wurde in Handschellen gelegt und in Bauchlage auf dem Boden fixiert.
In dieser Position erlitt der Mann, der in seinem Mund Kokainkügelchen versteckte, einen Herzstillstand. Trotz Reanimationsmassnahmen der Polizisten verstarb er am nächsten Morgen im Spital.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beschreibt den Polizeieinsatz als gewaltsame Verhaftung. Die Polizisten hätten dem Verdächtigen mit dem Knie in die Rippen und in den Genitalbereich getreten und Pfefferspray eingesetzt. Zudem sei der Mann in Bauchlage am Oberkörper und an den Extremitäten festgehalten worden, auch nachdem er bereits Handschellen anhatte.
Den Todesfall führt die Staatsanwaltschaft auf mehrere Faktoren zurück: das Übergewicht des Mannes, seine Herzrhythmusstörungen und die Stresssituation, all dies «in Verbindung mit einer Bauchlage (...) und Druck auf den Brustkorb». Die Polizisten hätten sich der Lebensgefahr bewusst sein müssen, die mit der Fixierung in dieser Position verbunden sei, heisst es in der Anklage. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, wofür bis zu drei Jahre Gefängnis drohen.
Der Anwalt der Opferfamilie fordert gar eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung.
In der Waadt sind vor dem «Fall Mike» innert zwei Jahren zwei weitere schwarze Männer während oder in Folge einer polizeilichen Festnahme verstorben. Zivilgesellschaftliche Gruppen lancierten in der Folge Demonstrationen, um gegen Polizeigewalt zu protestieren und Präventionsmassnahmen gegen «Racial Profiling» zu fordern. Bei der letzten Kundgebung Anfang Juni folgten 400 bis 500 Personen dem Aufruf.
«Racial Profiling» liegt vor, wenn Personen von der Polizei primär aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft kontrolliert und somit anders als andere Personengruppen behandelt werden.
2022 gelangten in der Schweiz 35 Personen an eine Beratungsstelle und gaben als Grund «Racial Profiling» an, wie Zahlen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zeigen. Deren Geschäftsführerin Alma Wiecken spricht von einem «ernstzunehmenden Problem», da die gemeldeten Fälle nur die Spitze des Eisbergs darstellten. Sie hebt die Bemühungen verschiedener Polizeikorps hervor, die sich mit dem Thema Rassismus auseinandersetzten – etwa in Form von runden Tischen mit betroffenen Communitys. Luft nach oben sieht die EKR bei der Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen für Opfer von Polizeigewalt und bei der Sensibilisierung während der Aus- und Weiterbildung.
Die Anwältinnen und Anwälte der sechs Polizisten plädieren auf Freispruch. Sie bestreiten zudem den Vorwurf des «Racial Profiling», der sich nicht in der Anklage wiederfindet.
Ihre Argumentationslinie will die Verteidigung vor Gericht ausführen. Durchgesickert ist aber, dass sie sich auf zwei medizinische Expertisen stützt. Laut ihnen lässt sich nicht beweisen, dass die Art der Polizeiaktion zum Tod von Mike Ben Peter geführt hat.
Das Lausanner Strafgericht wird beurteilen müssen, welche Rolle die Fixierung in Bauchlage beim Todesfall gespielt hat. Der Entscheid ist brisant: In Lausanne stimmt das Stadtparlament bald über ein Postulat ab, das die Fesselung in Bauchlage verbieten will.
Auch aus der Deutschschweiz wird der Prozess mitverfolgt - etwa von der Luzerner Polizei. Die Stadtpolizei St. Gallen teilt ebenfalls mit, dass Gerichtsprozesse verfolgt würden, um Erkenntnisse zu gewinnen und Massnahmen zu prüfen.
Bei der Ausbildung des Nachwuchs halten sich die Polizeikorps an die Lehrmittel des Schweizerischen Polizei-Instituts. Demnach könne eine Festnahme in Bauchlage erfolgen, erklärt ein Sprecher der Luzerner Polizei. Es gilt: «Das Knien auf den Rücken oder den Nacken ist verboten. Die Festzunehmenden werden so kurz als möglich in Bauchlage gehalten. Und spätestens nach dem Anlegen der Handschellen wird eine andere Lage eingenommen.» (aargauerzeitung.ch)
Etwas Kontext hilft um diese Zahl einzuordnen...
Den Polizisten Race profiling vorzuwerfen, wenn sie einen farbigen Dealer in flagranti erwischen geht zu weit.
Kriminelle wissen worauf sie sich einlassen. Wenn sie sich bei der Verhaftung auch noch widersetzten dürfen sie sich nicht wundern, wenn es mit unter hart zur Sache geht.
Ich gehe davon aus, dass es höchstens zu bedingten Urteilen kommt.
Er hatte bewiesenermassen Kokain dabei und verhielt sich auffällig.
Die Kontrolle war also absolut gerechtfertigt!
Was danach geschah weiss ich nicht da ich nicht dabei war.
Ich weiss nur das Kokain das Herz massiv schädigt (kann jeder Arzt bestätigen) und somit hat er seien Herzschwäche vermutlich auch selber verursacht.
Ob die Polizisten ein Mitschuld trifft wird das Gericht feststellen müssen.