Der 43-jährige Schweiz-Kenianer Mohamed Wa Baile wurde am 5. Februar 2015 am Zürcher Hauptbahnhof von zwei Stadtpolizisten kontrolliert. Wa Baile liess sich widerstandslos kontrollieren, weigerte sich aber, seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert fühlte. Dafür kassierte der heute 46-Jährige eine Busse von 150 Franken, wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen.
Wa Baile war mit dem Strafbefehl nicht einverstanden und verlangte eine gerichtliche Beurteilung. Am 7. November 2016 bestätigte das Bezirksgericht Zürich das Ersturteil, reduzierte die Busse aber auf 100 Franken. Dagegen ging Wa Baile vor dem Zürcher Obergericht in Berufung. Doch auch das Obergericht befand die Identitätskontrolle nicht als schikanös oder unrechtmässig.
Im März 2018 wies auch das Bundesgericht die Beschwerde ab. Wa Baile müsse die Busse bezahlen. Es lasse nichts darauf schliessen, dass die Kontrolle «offensichtlich unrechtmässig» erfolgt sei.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun als erste Instanz zu Gunsten Wa Bailes geurteilt. Es befand die Gründe des Polizisten, wonach er Wa Baile kontrollierte, weil dieser seinen Blick abgewendet habe, als nicht ausreichend für eine Personenkontrolle.
«Polizeikontrollen dürfen nicht anlassfrei erfolgen», heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Auch die Argumentation, dass der Hauptbahnhof «ein latent deliktträchtiger Ort» sei, liess das Verwaltungsgericht nicht gelten. Damit würde man alle Reisenden unter Generalverdacht stellen.
Nein. Das Verwaltungsgericht hat es unterlassen, zu dem Vorwurf des Racial Profiling Stellung zu nehmen. Die Frage, ob die Kontrolle einzig aufgrund der Hautfarbe erfolgte, könne offen bleiben, da die Beschwerde ohnehin vollumfänglich gutzuheissen sei.
Dem Vorwurf des Racial Profiling sieht sich die Zürcher Stadtpolizei immer wieder ausgesetzt. Sie dementierte dies stets. 2017 liess der damalige Zürcher Sicherheitsvorstand Richard Wolff das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte die Arbeit der Stadtpolizei untersuchen. Dieses kam zum Schluss, dass es Racial Profiling in Zürich nicht gibt. Trotzdem wurden daraufhin neue Regeln für Personenkontrollen eingeführt. Polizisten müssen seither den Kontrollierten einen Grund angeben, wieso sie angehalten werden.
Für Gina Vega, Leiterin der Fachstelle Diskriminierung und Rassismus bei humanrights.ch, ist das nicht genug. «Das Beratungsnetz für Rassismusopfer bekommt immer noch viele Fälle von Menschen, die Racial Profiling ausgesetzt waren.» Sie begrüsse zwar die Änderung der Stadtpolizei, aber sie fordert mehr: «Es braucht eine unabhängige Beschwerdestelle für Opfer. Ansonsten trauen sich einfach viel zu wenige, etwas dagegen zu unternehmen.» Die Dunkelziffer sei immer noch sehr hoch.
Weiter müssen Schulungsmassnahmen innerhalb des Polizeikorps intensiviert werden. Menschen dürfen nicht weiterhin nur aufgrund ihrer Hautfarbe oder äusseren Erscheinung von der Polizei angehalten werden. Ungeachtet davon, was Statistiken über Erfolgsquoten und Verhaltensauffälligkeiten von gewissen Gruppen aussagen. «Wenn jemand nur aufgrund seiner Hautfarbe angehalten wird, ohne jeglichen Verdacht auf falsches Verhalten, dann ist das schlicht und einfach diskriminierend», sagt Gina Vega.
Als weitere geeignete Massnahme sieht Vega die Einführung eines Quittungssystems. Ein solches würde vorsehen, dass jede Person, die von der Polizei einer Kontrolle unterzogen wird, eine Quittung mit Begründung des Vorgehens bekomme.
Dass das Verwaltungsgericht bewusst keine Stellung zu den Vorwürfen des Racial Profiling genommen hat, ist für Vega sehr bedauerlich. Ohne das Anerkennen des Problems bleiben die entgegenwirkenden Massnahmen aus. Die Antwort eines Gerichtes auf die Diskriminierungsfrage könnte dabei helfen, dass Reformen stattfinden.
Nichts. Mohamed Wa Baile möchte sich gemäss dem «Tagesanzeiger» nicht mehr in den Medien äussern, weil es nicht um ihn gehe, sondern um ein grösseres Problem. Auch eine Anfrage von watson blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Es läuft noch ein zweites Verfahren in diesem Fall. Mohamed Wa Baile hat das Bundesgerichtsurteil vom März 2018 nämlich am Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg angefochten und bereits einen Teilerfolg einfahren können.
Die Richter in Strasbourg haben den Bundesrat im September dazu aufgefordert, Stellung zu dem Fall zu nehmen. Die Deadline dafür läuft bis zum 2. Dezember. Eine solche Stellungnahme fordert der Gerichtshof in Strasbourg nur höchst selten ein. Und wenn er dies doch tut, dann stehen die Chancen gut, dass die Richter zumindest teilweise zugunsten des Beschwerdeführers urteilen.
Ich meine auch, hätte der Gute seinen Ausweis vorgezeigt, dann wäre sicherlich alles in Ordnung gewesen.
Und irgendwie geht mir dieses "nur weil ich (beliebig etwas einsetzen) bin..." schon langsam etwas auf den Keks.
Ich bin auch schon mehrfach kontrolliert worden - na und?