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Romandie

Mann in Bex erschossen: Freispruch für Waadtländer Polizisten bestätigt

Mann in Bex erschossen: Freispruch für Waadtländer Polizisten bestätigt

19.08.2021, 17:1719.08.2021, 17:17
Des policiers controlent des automobilistes lors d'un controle de circulation comprenant la police et la gendarmerie genevoise et vaudoise ainsi que les gardes frontieres ce mardi soir 23 decembr ...
Bild: KEYSTONE

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Donnerstag den Freispruch für einen Polizisten bestätigt, der 2016 bei einem Einsatz in Bex einen mit einem Messer bewaffneten Kongolesen erschossen hatte. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt.

Das Kantonsgericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und wies die Berufung des Opferanwaltes ab. Der Präsident des Kantonsgerichts, Marc Pellet, kam zum Schluss, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip angesichts der «schweren und unmittelbaren Bedrohung» gewahrt worden sei.

Der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung könne somit nicht aufrechterhalten werden. Im Falle eines Schuldspruchs wäre der Polizist zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden.

Weiterzug ans Bundesgericht

Der Anwalt der Familie des Opfers, Ludovic Tirelli, erklärte unmittelbar nach Eröffnung des Urteils, dass er erneut Berufung einlegen werde. Er werde den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Das Drama in Bex (VD) müsse durch eine Inspektion und Rekonstruktion der Fakten vor Ort nochmals untersucht werden, forderte Tirelli. Die Verteidigerin des Polizisten, Odile Pelet, zeigte sich demgegenüber zufrieden und erleichtert über den Freispruch.

Der erfahrene Polizist hatte bei der Aktion in einem Wohnblock in Bex im November 2016 drei Schüsse auf einen Kongolesen abgegeben. Der damals 27-Jährige rannte im Treppenhaus des Mietshauses mit einem Küchenmesser in der Hand auf den Polizisten zu. Nach der Aufforderung «Stopp Polizei» eröffnete der Polizist das Feuer.

Nach den Schüssen riefen die Polizisten die Rettungskräfte und versuchten, den bewusstlosen Mann mit einer Herzdruckmassage zu reanimieren. Trotz der sofortigen Rettungsversuche verstarb der junge Mann vor Ort.

Die Polizei war von einem anderen Bewohner des Gebäudes alarmiert worden. Er hatte gemeldet, dass ein anderer Mieter bei der Wohnung über ihm die Türe aufgebrochen habe.

Protest gegen Polizeigewalt

Der Tod des Mannes hatte viele Reaktionen ausgelöst und über die Kantonsgrenzen hinaus Aufsehen erregt. Einige Hundert Menschen demonstrierten einige Tage später in Lausanne, um des Opfers zu gedenken. Die Kundgebung richtete sich auch gegen sogenanntes «Racial profiling».

Auch die Demokratische Republik Kongo intervenierte und verlangte von den Schweizer Behörden Erklärungen zum Fall. Und auch der Schweizer Botschafter in Kinshasa wurde in der Angelegenheit zitiert. (aeg/sda)

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