Schweiz
Rassismus

Mohamed Wa Baile: Racial Profiling in Zürich? EGMR entscheidet heute

Racial Profiling in Zürich? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute

20.02.2024, 05:2020.02.2024, 05:20
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Mohamed Wa Baile spricht auf dem Weg ins Bezirksgericht in Zuerich, am Montag, 7. November 2016, in Zuerich. Wa Baile wiedersetzte sich einer Personenkontrolle am Hauptbahnhof Zuerich, weil er sich au ...
Mohamed Wa Baile widersetzte sich einer Personenkontrolle am Hauptbahnhof Zürich, weil er sich aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert fühlte.Bild: KEYSTONE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verkündet heute Dienstag sein Urteil zu einer Personenkontrolle im Zürcher Hauptbahnhof. Zürcher Stadtpolizisten verlangten dort 2015 von einem Schweizer kenianischer Herkunft, sich auszuweisen. Dieser weigerte sich und klagte wegen Diskriminierung.

Der EGMR hat die Veröffentlichung des Entscheids am Dienstag kürzlich in einer Medienmitteilung angekündigt.

Der heute 49-jährige Mohamed Wa Baile hatte den Fall bereits früher öffentlich gemacht. Er habe es satt, ständig ins Visier der Polizei zu geraten, egal wie er sich verhalte, sagte er im erstinstanzlichen Prozess 2016 vor dem Bezirksgericht Zürich.

Die umstrittene Kontrolle fand am 5. Februar 2015 um 7 Uhr morgens im Hauptbahnhof Zürich statt. Zürcher Stadtpolizisten hielten Wa Baile an und verlangten einen Ausweis. Wa Baile weigerte sich, einen Ausweis zu zeigen oder seinen Namen zu nennen. Nachdem die Polizisten in seinem Rucksack einen AHV-Ausweis mit seinem Namen gefunden hatten, liessen sie ihn gehen.

Einige Wochen später flatterte Wa Baile ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen ins Haus. Dafür sollte er 100 Franken bezahlen. Er zog den Strafbefehl vor Gericht und verlor sowohl vor dem Bezirksgericht Zürich als auch vor dem Obergericht und schliesslich 2018 vor dem Bundesgericht.

Er wich dem Blick des Polizisten aus

Als Grund für die Kontrolle gab der verantwortliche Polizist an, dass Wa Baile seinem Blick ausgewichen sei und den Eindruck erweckt habe, er wolle der Polizeipatrouille ausweichen.

Die Schweizer Gerichte schlossen sich dieser Argumentation an. Vor dem EGMR in Strassburg machte der Betroffene daraufhin unter anderem eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Diskriminierungsverbots geltend.

Der EGMR stufte das Verfahren als «impact case» ein. Dies sind Fälle, denen der Gerichtshof eine besondere Bedeutung für die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes beimisst und die neue Fragen zur Auslegung und Anwendung der EMRK aufwerfen. (sda)

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112 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lanc
20.02.2024 07:27registriert August 2020
Ich habe diese Gejammer so satt, mit dem diese Anwälte und Richter unsere Politik sabotieren.
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In vino veritas
20.02.2024 09:21registriert August 2018
Der schon wieder. Es ist nun mal statistisch erwiesen, dass Drogendealer zumeist junge schwarze Männer sind. Und deswegen ist es folgerichtig, dass auf diese Fakten reagiert wird um die Polizeiarbeit effizient zu gestalten.

Man könnte auch 85 Jährige Grossmütter mit Rollatoren kontrollieren, aber das wäre kaum ergiebig. Und was wäre die Alternative? Keine Schwarzen mehr kontrollieren, weil es ein Geschrei wegen Rassismus geben könnte? Das wären kalifornische Verhältnisse und damit wäre gar niemanden geholfen.
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iudex
20.02.2024 08:31registriert April 2020
Natürlich kann die Polizei auch Teilnehmer der frühmorgenlichen 60+ Wandergruppe kontrollieren, so werden indes weder Drogen noch Illegale gefunden.
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